Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.V.
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Aktuelles

12.03.2024

Die aktuelle Statistik zur Herdbuchzucht Schafe 2023 wurde veröffentlicht. Durch Unterstützung der Landwirtschaftlichen Rentenbank, der angeschlossenen Zuchtverbände, der VIT Verden und der engagierten Züchter konnte diese Broschüre zusammengestellt werden.

 

05.03.2024

Bitte beachten:

Unter der Rubrik "Tiermarkt" können bereits jetzt vorab die Fotos der Böcke aus Sachsen-Anhalt für die Auktionen Mitteldeutsche Bockauktion und Merinofleischschaf-Elite angesehen werden!

Katalog Mitteldeutsche Bockauktion

Katalog Merinofleischschaf-Elite

 

26.02.2024

WERBUNG   Herdenschutzsysteme.de   WERBUNG

Wir sind ein Unternehmen aus Norddeutschland, welches sich mit dem Thema Herdenschutz auseinandersetzt. Diese neuen Systeme stehen ab sofort zur Bestellung. In erster Linie handelt es sich hierbei um automatisierte Stallsysteme für kleine und mittlere Betriebe (bis über 100 Tiere), diese bieten Schutz für die Nacht. Man kann diese als Nachrüstsatz für einen vorhandenen Stall, aber auch in Kombination mit unseren Mobilställen ordern. Diese Systeme sind bis zu 100 % staatlich gefördert. Sie bieten Schutz zu über 90 %.

Zudem gibt es eine Vielzahl an Zusatzmodulen, wie automatische Fütterung, Frischwasserversorgung, Weidezaun mit Photovoltaik-Stromversorgung für Licht und Wärmemodule, besonders jetzt in der Lammzeit mit Videoüberwachung - und dies alles direkt auf's Smartphone, so dass man abends nach der Arbeit im Dunkeln mit mehr den Schutzzaun kontrollieren braucht.

Die Tiere werden durch akustische und optische Reize in den Stall gelockt, mit Futter versorgt und gezählt, bevor sich das Tor des Stalles dann schließt. Die Daten werden über ein Modul auf's Smartphone übermittelt. Nach Sonnenaufgang werden die Tore geöffnet und die Tiere können wie gewohnt grasen, während der Landwirt wichtigere Aufgaben angehen kann.

Unsere Systeme werden in den kommenden Tagen auch für Wanderschäfer und größere Herden effektiv genutzt werden können. Der neue, umständliche Zaunbau und der damit verbundene Unterhalt entfallen dadurch größtenteils.

Über unsere Partnerbank ist auch Leasing ab 96 € monatlich möglich, je nach Umfang der Anlage. Wir sind eingeladen, hierfür Schulungen beim Landwirtschaftlichen Bildungszentrum zu geben und auf der diesjährigen Eurotier.

Auf unserer Website www.herdenschutzsysteme.de finden Sie weitere Informationen. Wir freuen uns, auch Ihren Schützlingen zukünftig den besten Schutz bieten zu können.

Das Team von herdenschutzsysteme.de, Auf den Köven 15, 21769 Lamstedt

 

20.11.2023

Gewährung einer Billigkeitsleistung für Schafe und Ziegen

das Landwirtschaftsministerium hat diese Woche Briefe zur Gewährung einer Billigkeitsleistung für Schafe und Ziegen haltende Betriebe im Jahr 2023 verschickt (begrenzt auf max. 1.000 Tiere). Angeschrieben wurden Schaf- und Ziegenhalter, die die bundesweite Prämie (Säule 1 der GAP) im Mai beantragt haben. Nur in diesem Fall kann auch die Landesprämie beantragt werden.

Dabei handelt es sich um eine Tierprämie für weibl. Schafe und Ziegen, die vom Land Sachsen-Anhalt gezahlt wird in Höhe von 20 € (Landesprämie). Die Prämie die im Mai beantragt werden musste, kommt vom Bund bzw. der EU in Höhe von 35 - 37 €. Dies sind zwei getrennte Leistungen.

Bitte lesen Sie die Unterlagen aufmerksam und senden Sie diese bis zum 24.11.2023 per E-Mail, Fax oder Post an die angegebene Adresse (siehe Anschreiben des Ministeriums), nicht an das ALFF.

Zu beachten ist, dass es sich bei der Landesprämie um eine De-minimis-Beihilfe handelt.
Bitte informieren Sie sich ob Sie in 2021, 2022 und 2023 De-minimis-Beihilfen erhalten haben. In der Regel trifft dies nur für sogenannte Hobbytierhalter zu. Die De-minimis-Beihilfen dürfen den Wert von 20.000 € in drei Jahren nicht übersteigen. Die zugeschickten Unterlagen enthalten dazu ein Merkblatt. Sollten Sie De-minimis-Beihilfen erhalten haben, müssen Sie diese in der De-minimis-Erklärung angeben. Auch beantragte, aber noch nicht bewilligte De-minimis-Maßnahmen sind in der Erklärung anzugeben. Auch wenn keine De-minimis-Beihilfen gezahlt oder beantragt wurden, ist die Erklärung vorzulegen. Das zu verwendende Aktenzeichen lautet 43-60129-47/1/21761/2023.

Für sogenannte Hobbytierhalter ist zu beachten, dass seit 2021 erhaltene Förderungen für den präventiven Herdenschutz (Netze, Schlaggeräte o.Ä.) sowie Zahlungen zum Schadensausgleich bei Angriffen durch Wolf bzw. Luchs nach der Richtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich unter die De-minimis-Regelung fallen und in der De-minimis-Erklärung anzugeben sind. Gleiches gilt für Empfänger einer Förderung nach der Richtlinie Herdenschutz laufende Betriebsausgaben, sofern diese die Förderung als „andere Landbewirtschafter“ nach Nr. 3.1 b) der Richtlinie auf De-minimis-Grundlage erhalten.

Für Haupterwerbsbetriebe/Landwirte fallen präventiver Herdenschutz, Schadensausgleich nach Rissen und laufende Betriebsausgaben in der Regel nicht unter die De-minimis-Beihilfen.

09.11.2023

Züchterische Standortbestimmung (ZSB) für Milchziegenbetriebe

Im Rahmen des im vergangenen Jahr beendeten Projekts GoOrganic wurde eine Beratungsmethode für die Zuchtberatung von Milchziegenbetrieben entwickelt. Gemeinsam mit landwirtschaftlichen Milchziegenbetrieben, Fachberaterinnen und Fachberatern wurde die Methode der Züchterischen Standortbestimmung (ZSB) ausgearbeitet. Insgesamt fanden im Zuge des Projekts bereits Workshops und Schulungen statt, Zuchtberaterinnen und Zuchtberater wurden in der Methode geschult.

Damit die Methode in einen weiteren Anwendungskreis kommt, findet im Zuge des Projekts GesundeZiegen am Montag, dem 11.12.2023, von 09:00 bis 11:00 Uhr ein Online-Schnuppertreffen statt. Ziel ist es, einen Einblick in die Methode zu bekommen und diese  kennenzulernen. Für Interessierte der ZSB findet anschließend im Frühjahr 2024 ein Workshop statt, bei dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Anwendung der ZSB geschult werden.

Anmeldung bei Dr. Marie-Rosa Wolber, m.wolber[at]uni-hohenheim.de

Weitere Informationen zur Methode sind hier zu lesen: https://www.oekolandbau.de/forschung/boel-forschungsergebnisse/forschungsbereich-tierhaltung/zuechterische-standortbestimmung-zsb/

07.11.2023
Workshop für Direktvermarkter - Effizienz von speziellen Vermarktungsformen

Am Freitag, dem 24. November 2023, um 15 Uhr findet auf dem Bauernhof Nelben bei Familie Saudhof die nächste Veranstaltung innerhalb der Workshop-Reihe „Praktiker für Praktiker“ im Rahmen der Weiterbildung für Direktvermarkter statt. Der Workshop „Effizienz von speziellen Vermarktungsformen“ wird von der AMG in enger Zusammenarbeit mit der LLG organisiert und durchgeführt.

02.11.2023

Vorträge der Referenten beim Schafwollkonvent 2023 Leipzig

Am 24. und 25. Oktober 2023 fand in Leipzig auf Einladung von VDL und ATI der Schafwollkonvent statt.

Hier finden Sie nun die Vorträge der Referentinnen und Referenten.

https://www.schafe-sind-toll.com/2023/11/01/vortr%C3%A4ge-der-referenten-beim-schafwollkonvent-2023-in-leipzig/https://www.schafe-sind-toll.com/

26.10.2023

BDZ-Fachtagung

Der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter e.V. lädt alle Interessierten im Auftrage des BDZ-Vorsitzenden Bernd Merscher herzlich zur 

BDZ-Fachtagung

am 18. und 19.11.2023

in Linden (Hessen)

ein.

Alle Informationen finden Sie hier.

Folgende Themen werden vorgestellt und besprochen:

  • Projekt Streuobstziege
  • Ziegenhaltung und -zucht in Hessen
  • Optimierung der hessischen Leistungszucht der Ziegen
  • Genetische Trends und züchterische Möglichkeiten für Merkmale der
    Milchleistung, des Exterieurs und der Krankheitsresistenz verschiedener
    Ziegenrassen
  • Projekt Zickensommer

20.10.2023

Mutterschaf- und Ziegenprämie

Für die Antragstellung bei der Mutterschaf- und -ziegenprämie war die Stichtagsmeldung der Tieranzahl zum 15. Januar notwendig.

Da diese Frist nicht von allen Antragstellern beachtet wurde, wurde vom Bundes- und Landesministerium folgende Regelung getroffen:

Die Stichtagsmeldung musste bis zum Termin der Antragstellung (15. Mai) vorliegen, um die Meldefrist einzuhalten.

05.10.2023

Schafwollkonvent zur Effizienzsteigerung der Produktion und Verwertung Deutscher Wollen am 24. - 25. Oktober 2023 in Leipzig

Anmeldung verlängert bis 13. Oktober 2023, Kennwort Wollkonvent, per E-Mail: sszv_leipzig[at]sszv.de

Tagesordnungspunkte:

  • Begrüßung
  • Wollaufkommen in Deutschland – aktuelle Situation auf dem Wollmarkt
  • Anforderungen an die Wolle aus Sicht des Handels
  • Probleme der Wollvermarktung in Deutschland
  • Absatzwege Rohwolle
  • Wertschöpfungspotenziale/Verwendungsmöglichkeiten Deutscher Wollen
  • Zucht auf und von Schafwolle
  • Vorstellung von regionalen Projekten und Untersuchungen Thema Wolle
  • Diskussion
    Was ist zur Absatzverbesserung von heimischer Wolle
    bzw. Umsetzung der VDL-Forderungen zur Schafwolle erforderlich?
    Ziele zur Verbesserung der Wollvermarktung (Hemmnisse)?
    Wege aus der Vermarktungskrise von Schafwolle in Deutschland

Eingeladen sind Interessierte rund um das Thema Wolle.

Kosten für Verpflegung und Übernachtung sind von jedem selbst zu tragen.

Programm: https://www.schafzucht-online.de/artikel.dll/wollkonvent-2023-programm-final_g43tcnzvgy3q.pdf?UID=493C6C223DE3B656F81953BBB6695319580C5BE10E7D9D

31.08.2023

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 4/2022

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten hat neue aktuelle Informationen zur Agrarförderung veröffentlicht.

Mit diesem Informationsblatt wird über folgende Themen informiert:

  • Informationen zum Monitoring
  • ÖR 5 und Nutzung der LaFIS-GEOFOTO®-App
  • Konditionalität und GLÖZ 8-Verpflichtung
  • Zeitweise Beweidung ökologischer Flächen mit nichtökologischen Tieren
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Broschüre „Brandschutz – Handreichung für die Landwirtschaft"
  • Abgangsmeldungen für Schweine, Ziegen und Schafe in HI-Tier
  • Eröffnung des Antragsverfahrens Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte
  • Auszahlung Pflanzenschutzmittelverbot-Ausgleich (PSA)
  • Schonflächen im Förderprogramm 8103 MSUL
  • Antragsberechtigung im Förderprogramm 6618 Ökolandbau
  • Termine

29.08.2023

Frist des Sommerantragsverfahren 2023 wird bis einschließlich 25.09.2023 verlängert, Aktualisierung der LaFIS®GEOFOTO-App

Das MWL informiert Sie hiermit über eine Aktualisierung der LaFIS®GEOFOTO-App, die u.a. das Einreichen von Fotos zum Nachweis der Kennarten hinsichtlich der Ökoregelung 5 (ÖR5) verbessert. Dieses Update behebt vor allem ein Speicherproblem innerhalb der iOS-Software auf einigen iPhone-Geräten, welches die Entwickler der LaFIS®-GEOFOTO-App nach intensiver Fehlersuche in Zusammenarbeit mit der für das entsprechende Betriebssystem verantwortlichen Firma jetzt beheben konnten. Bitte beachten Sie dazu den nachfolgenden Hinweis in den Neuigkeiten (Nr. 42) auf ELAISA.

Ferner wurde die Hotline zur Unterstützung der LaFIS®GEOFOTO-App verlängert auf den 15.09 (Telefon: 089/121528-852 oder per E-Mail geofoto-hl[at]gaf.de). Weiterhin wurde auch die Frist für das Sommerantragsverfahren bis zum 25.09. verlängert. Der Termin für die Abgabe der Stellungnahmen durch die UNB wird bis zum 15.09.2023 verlängert.

08.08.2023

Hinweise zur Schaf- und Ziegenprämie

Da jetzt Kontrollen zu den gekoppelten Direktzahlungen anstehen und es Diskussionen gab um Angaben zum Geburtsdatum der Tiere, hier der Hinweis auf das Merkblatt zu den Direktzahlungen. Dort steht auf Seite 30
"Da mit Beginn des Haltungszeitraumes am 15.05. alle Fördervoraussetzungen erfüllt sein müssen und Nachmeldungen von Antragstieren nicht möglich sind, müssen die Antragstiere das vorgegebene Alter nachweislich vorweisen. Hier ist das Bestandsregister von zentraler Bedeutung. Aus diesem müssen die Geburtsmonate der Antragstiere, die 2022 geboren wurden, eindeutig hervorgehen."
Aus dem Merkblatt geht es nicht hervor, aber die GAPInVekoS-Verordnung sieht vor, dass die Jahrgänge ab 2022 und danach mit Geburtsmonat und -jahr im Bestandsregister vermerkt werden müssen. Laut Merkblatt und GAPInVeKoS-Verordnung ist es nicht erforderlich für alle Tiere ein Geburtsdatum nachzuweisen.
Quellen: https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=ST23_DZ_MB.pdf
https://www.gesetze-im-internet.de/gapinvekosv/__40.html

01.08.2023

Sommerantragsverfahren für AUKM - Start auf 04.08.2023 verschoben

Am 27.07.2023 hatten wir Sie informiert, dass das Sommerantragsverfahren AUKM am 28.07.2023 startet. Aufgrund von eines schwerwiegenden Programmfehlers wird der Start auf den 04.08.2023 verschoben. In ELAISA wurden bereits die Dokumente wie Formulare und Merkblätter zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten zum Agrarantrag finden Sie hier.

https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=Neuinet.htm

Oft gestellte Fragen zum Agrarantrag werden hier beantwortet.

https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=faqinet.htm

01.08.2023

Neuer Meisterkurs für Schäfer und Schäferinnen in Köllitsch, Sachsen

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Fachschule Döbeln, bietet einen neuen Vorbereitungskurs für die Tierwirtschaftsmeisterprüfung/ Schäferei an. Der Lehrgang findet ab September 2023 immer dienstags statt. Unterrichtsbeginn ist der 5. September 2023 um 9 Uhr im LfULG in Köllitsch.

Der Lehrgang findet mit den Unterrichtsgebieten der Fachtheorie, Betriebs- und Sozialkunde und dem pädagogischen-arbeitsrechtlichen Teil über drei Herbst-Winter-Semester ab September 2023 statt (jeweils ein Unterrichtstag pro Woche in Köllitsch).

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.schafzucht-online.de/artikel.dll?AID=7646509&MID=167981&UID=EDBF595E9A591B7609380930C382D1EC1C7C0E7C5BC4C0B3

27.07.2023

HI-Tier: ab 01.08.2023 sind Halter und Halterinnen von Schafen und Ziegen zur Abgangsmeldung verpflichtet

Der Landeskontrollverband informiert, dass ab dem 01.08.2023 die Lebendtierabgänge an die HIT Datenbank zu melden sind. Bei Verendung oder Schlachtung im eigenen Betrieb ist keine Abgabemeldung erforderlich. Die Abgangsmeldung hat auch wie die Zugangsmeldung innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen. Meldepflichtig sind Halter, Viehhändler, Transporteure, Sammelstellen und Schlachtbetriebe. Folgende Meldewege stehen zur Verfügung:

Für die Online-Meldung benötigen Sie neben ihrer Registriernummer einen persönlichen Zugangscode (PIN), der, sofern noch nicht vorhanden kostenpflichtig beim LKV Sachsen-Anhalt beantragt werden kann, Kostenpunkt aktuell 19,80 €. Dieser kann per Mail, Fax oder Post beim LKV unter Angabe der eigenen Daten beantragt werden (info[at]lkvmail.de, Fax: 0345 521 49 51, LKV Sachsen-Anhalt e.V., Angerstr. 6, 06118 Halle (Saale))

Die schriftliche Meldung kann per Computer oder handschriftlich ausgefüllt werden und per E-Mail (rs-hit[at]lkv-st.de), Fax (0345-52149-461) oder Post (LKV Sachsen-Anhalt e.V., Angerstr. 6, 06118 Halle (Saale)) zum LKV gesendet werden.

Die bisher genutzten Karten für Zugangsmeldungen können noch aufgebraucht werden.

Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte bei den Kolleginnen der Regionalstelle im LKV Sachsen-Anhalt (Tel.: 0345-52149-462; -463 und -464).

Für die Online-Meldung finden Sie hier weitere Informationen sowie Hinweise zur Eingabe.

https://www.lkv-st.de/leistungen/kennzeichnung/registrierung.html#c37

27.07.2023

Sommerantragsverfahren für AUKM

Beginn 28.07.2023, Ende 15.09.2023

Folgende Förderprogramme werden angeboten:

  • FP 8101 - Freiwillige Naturschutzleistungen (FNL), Förder- und Erweiterungsantrag
  • FP 8103 - MSUL extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland, Förder- und Erweiterungsantrag
  • FP 6508 - Pflege extensiver Obstbestände, Förder- und Erweiterungsantrag
  • FP 6618 - Ökologischer Landbau, einjähriger Förderantrag
  • für FNL/MSUL: bis 01.09.2023 muss Stellungnahme der UNB zum Formblatt vorliegen
  • Veröffentlichung der Formulare unter https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=infoinet.htm
  • geplant: noch in 2023 - Bewilligung der Förderanträge
  • ACHTUNG: da der Landtag noch keinen beschlossenen Haushalt hat, laufen die Förderprogramme unter Haushaltsvorbehalt, das heißt eine gesicherte Finanzierung liegt bis jetzt nicht vor
  • FNL, MSUL, Obstbestände: Förderzeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2028

Für die FNL-Maßnahmen ist das Vorhandensein von Lebensraumtypen (LRT) notwendig. Diese LRT haben in der Regel auf den Schlägen eine unregelmäßige Form, so dass ein Teil des Schlags eine Entwicklungsfläche ist. Ein Schlag kann beantragt werden, wenn der LRT gegenüber der Entwicklungsfläche einen größeren Anteil hat. Für ausschließliche Entwicklungsflächen können keine Anträge gestellt werden.

Da die Programme unter Haushaltsvorbehalt laufen wurde bei FNL und MSUL eine Kategorisierung vorgenommen. Falls die finanziellen Mittel nicht ausreichen sollte, erfolgt die Auszahlung nach dieser Kategorisierung. Erst wenn die Mittel eine Kategorie vollständig finanzieren, ist die Finanzierung einer weiteren Kategorie möglich.

Kategorie FNL MSUL
1 Hütehaltung Beweidung durch Schafe, Ziegen oder Schafe und Ziegen und Anlage einer zwei-
jährigen Schonfläche
2 Beweidung mit Schafen und Ziegen/Koppelhaltung Beweidung durch Schafe, Ziegen oder Schafe und Ziegen und Anlage einer ein-
jährigen Schonfläche
3 Beweidung mit Rindern Beweidung durch Schafe, Ziegen oder Schafe und Ziegen
4 Mahd nach dem 15.7. Extensive Grünlandbewirtschaftung mit Anlage einer zweijährigen Schonfläche
5 Erstmahd bis 15.6. Extensive Grünlandbewirtschaftung mit Anlage einer einjährigen Schonfläche
6 Ersatzanträge Ersatzanträge

FP 6618 - Ökolog. Landbau: Es können nur einjährige Anträge gestellt werden. Dabei orientiert sich der neue Antrag am bisherigen. Die Beantragung von mehr Flächen ist nur in einem strengen Rahmen möglich. Neuanträge sind nur für Junglandwirte möglich.

Das MWL veröffentlicht in den nächsten Tagen dazu weitere Informationen. Diese finden Sie dann auch unter ELAISA.

09.06.2023

Online: „Verbesserung der Image- und Absatzprofilierung von Schaf- und Ziegenprodukten aus nachhaltiger und ökologischer Landwirtschaft (VIA)“ am 14.06.23 um 19 Uhr

Die Georg-August-Universität in Göttingen hat ein Projekt zur Verbesserung der Image- und Absatzprofilierung von Schaf- und Ziegenprodukten aus nachhaltiger und ökologischer Landwirtschaft ins Leben gerufen. Dr. Sarah Kühl vom Department für Agrarökonomie und Rurale Entwicklung - Marketing für Lebensmittel und Agrarprodukte - der Georg-August-Universität Göttingen betreut das genannte Projekt.

Ziel des Projektes ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der (ökologischen) Schaf- und Ziegenhaltung durch die Erarbeitung von Strategien und Maßnahmen zur Steigerung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Schaf- und Ziegenprodukte mittels innovativer Marketing- und Absatzkonzepte.

Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert. Die Laufzeit ist vom 01.04.2023 - 31.03.2026.

Hierzu wurde nun eine Online-Schulung ins Leben gerufen, welche am 14. Juni 2023 um 19:00 Uhr online stattfinden wird. Anmelden können Sie sich unter nachfolgendem Link:

https://events.teams.microsoft.com/event/a6839d8b-fc2f-4112-ac48-6e3f959c87b5@f511a560-2028-41a4-95c6-8683dfbe3707

Frau Dr. Kühl gibt einen ersten Einblick in dieses interessante, neu gestartete Projekt. Sie freut sich auf eine angeregte Diskussion. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link:

https://www.uni-goettingen.de/de/vorschau_56185b82d89780234da5d04ac9d74ae5/673880.html

08.06.2023

Eröffnung Antragsverfahren für die GAK-Richtlinie Herdenschutz Investitionen

Unterlagen finden Sie unter dem Artikel und werden auf der Seite des ALFF Anhalt in den nächsten Tagen veröffentlicht

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten möchte Sie darüber informieren, dass für die auf Grundlage des GAK-Gesetzes in Verbindung mit dem GAK-Rahmenplan 2023 – 2026 neu erarbeitete Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Herdenschutz Investitionen) das  Antragsverfahren eröffnet wurde.

Zuwendungsfähig ist damit zum einen mit einem Fördersatz von 100 % der Erwerb von Materialien und Zubehör für die Errichtung eines Untergrabeschutzes und zur Nachrüstung vorhandener Zäune sowie Zubehör für die Errichtung von wolfsabweisenden mobilen Schutzzäunen und zum anderen der Erwerb von Ausrüstungsgegenständen mit einem Fördersatz von bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben, max. 5000 €/Ausrüstungsgegenstand. Hier gilt jedoch folgende Einschränkung: bei nicht ausreichenden Haushaltsmitteln erfolgt eine einheitliche prozentuale Begrenzung über alle Antragstellungen. Insofern werden ggf. weniger als 60 v.H. und weniger als 5000 € je Fördergegenstand finanziert.

Der unter Nr. 2.2. b) der GAK-RL aufgeführte Fördergegenstand „Erwerb von wolfsabweisenden mobilen Schutzzäunen“ wird für das Jahr 2023 noch über die bestehende Landes-Richtlinie (Richtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich) abgedeckt.

Die entsprechenden Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau (Tel.: 0340 6506 0, Fax.: 0340 6506 601, E- Mail: poststellede@alff.mule.sachsen-anhalt.de), erhältlich oder können in Kürze im Internet unter https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/landwirtschaft/herdenschutz-vor-dem-wolf/ abgerufen werden. Die entsprechenden Dateien sind dieser E-Mail angefügt.

Antragsschluss ist unter Verwendung der einheitlichen Antragsvordrucke der 31.07.2023. Die Richtlinie ist noch im Entwurfsstadium und befindet sich derzeit zur Mitzeichnung beim Ministerium der Finanzen sowie beim Landesrechnungshof. Bewilligungen und Auszahlungen können erst erfolgen, wenn die Mitzeichnungen vorliegen und die Richtlinie veröffentlicht wurde.

Merkblatt zur Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt

Bescheinigung Betriebssitz anderes Bundesland

Bescheinigung zum Ausschluss einer Doppelförderung bei Betriebssitz in einem anderen Bundesland

Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Herdenschutz Investitionen)

08.06.2023

Neue Gebührenordnung

Im Bereich "Dokumente" wurde die Gebührenordnung veröffentlicht, die am 31.05.2023 auf der Mitgliederversammlung beschlossen wurde und ab dem 01.06.2023 gilt.

Gebührenordnung ab 01.06.2023

04.05.2023

Tierprämie für Schafe und Ziegen

Bis zum 15.05.2023 kann die Schaf- und Ziegenprämie über den elektronischen Agrarantrag beantragt werden. Geplante Auszahlung 2023 je Tier: 34,83 €. Auch in den kommenden Jahren wird es diesen Antrag geben.

Voraussetzungen

  • mindestens sechs weiblich Schafe und/oder Ziegen
  • maximal die Anzahl, die gemäß Stichtagsmeldung am 01.01.2023 an die Tierseuchenkasse bzw. HIT gemeldet wurde
  • Tiere müssen zum 1. Januar mind. 10 Monate alt gewesen sein
  • Haltungszeitraum im Betrieb: 15. Mai bis 15. August
  • Tiere müssen registriert und gekennzeichnet sein sowie Führung des Bestandsregisters
  • Antragssteller muss aktiver Betriebsinhaber sein (Nachweis über Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Der Antrag ist elektronisch unter https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/ zu stellen. Für den Zugang benötigen Sie eine Betriebnr. (BNRZD). Dies ist nicht die Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung (VVVO). Wenn Ihnen noch keine BNRZD zugewiesen wurde, erhalten Sie Informationen zur BNRZD bei Ihrem jeweiligen ALFF, https://alff.sachsen-anhalt.de/

Formulare für die Beantragung finden Sie hier https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=infoinet.htm im Bereich „Stammdaten Antragsteller“.

Die Vorgehensweise und Hilfe zur Beantragung finden Sie hier https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=ST23_Berat_gekoppelte_Zahlung.pdf oder auf der Übersichtsseite zum Elektronischen Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA) unter „Beraterseminar 23 Gekoppelte Zahlungen“. Dort finden Sie eine unter anderem eine bebilderte Hilfestellung.

Für die Beantragung der Tiere ist die Einzeltierkennzeichnung (z.B. DE 01 15 001 23456) nötig. Jedes Tier muss mit der individuellen Ohrmarke erfasst werden. Dies kann für jedes Tier einzeln eingetragen werden oder über eine Ohrmarkenliste (csv-Datei) hochgeladen werden. Eine csv-Datei ist eine bestimmte Form einer excel-Tabelle und kann z.B. mit Hilfe eines Lesestabs erstellt werden.

Für Züchterinnen und Züchter kann auch eine csv-Datei in OVICAP erstellt werden. Hinweise finden Sie dazu auf der Startseite von OVICAP bei den Einträgen vom 28.03.2023 und 17.04.2023. Dazu sollte der Bestand in OVICAP auf dem aktuellen Stand sein.

Weitere Informationen erhalten Sie im „Merkblatt – Anträge auf Direktzahlungen“ https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=ST23_DZ_MB.pdf

Die Anträge müssen bis zum 15.05. eingereicht werden. Probleme z.B. mit dem Zugang kann es immer wieder geben. In den vorherigen Wochen gab es immer wieder Veränderungen und Anpassungen, z.B. Übernahme der Tierzahl aus der Stichtagsmeldung Tierseuchenkasse/HIT.

04.05.2023

Förderung tiergenetische Ressource 2023

Durch die verzögerte Fertigstellung des GAP-Strategieplanes war das bisherige Förderverfahren  FP 6530 (Tiergenetische Ressourcen) anzupassen, um es bis 2024 nutzen zu können. Da gem. Art. 28 Abs. 5 der VO 1305/2013 eine erneute Verlängerungsregelung nicht möglich war, wurde auf die Antragstellung für eine einjährige Neuverpflichtung (01.07.2023  bis 30.06.2024) abgestellt.. Dies wurde im 13. Änderungsantrag des EPLR Sachsen-Anhalt berücksichtigt.

Antragsstellung:

Nur Betriebe, deren Verpflichtung im laufenden Jahr 2023 ausläuft, können einen Antrag stellen. Es kann nur bis zur Höhe der Tierzahl ein Antrag auf eine einjährige Neuverpflichtung gestellt werden, deren Verpflichtung im Jahr 2023 ausläuft..
Zur Vereinfachung ist vorgesehen, dass für die Neuantragstellung auf den Tierbestand abgestellt wird, für den die Auszahlung des letzten Verpflichtungsjahres beantragt wurde. Es ist daher sinnvoll, dass die Antragsteller einen Auszahlungsantrag für die Tiere im letzten Verpflichtungsjahr stellen Für Tiere des Erstantragsjahres 2019 (Auslaufen der Verpflichtung in 2024) kann kein Neuantrag gestellt werden; diese Tiere sind ggf. aus der Tierbestandsliste eines Neuantrages zu streichen.

Beigefügt erhalten Sie den Entwurf der geänderten Richtlinie Tiergenetische Ressourcen für das FP 6530. Die Richtlinie wurde aktuell dem MF zur Mitzeichnung zugeleitet.

Zu berücksichtigen ist, das es sich nur um eine einjährige Neuverpflichtung handelt. Die Verpflichtung der Reinzuchtbenutzung für Pferde wurde für den einjährigen Verpflichtungszeitraum ausgesetzt.

Die Unterlagen zur Antragstellung bis 15.05.2023 (Antrag, Merkblatt) werden den ÄLFF kurzfristig bereitgestellt und sind in ELAISA ( https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=infoinet.htm ) veröffentlicht.

Merkblatt einjährige Neuverpflichtung

Förderantrag

Richtlinie

27.04.2023

Beweidung von Öko-Flächen durch konventionelle Schafe und Ziegen möglich

Dieses Rundschreiben informiert über die Bedingungen, unter denen die Beweidung von Öko-Flächen durch konventionelle Schafe und Ziegen möglich ist.

21.04.2023

Eröffnung der Antragsverfahren für die Richtlinien 1. Herdenschutz und Schadensausgleich und 2. Herdenschutz Betriebsausgaben

Auf Grundlage der Richtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich wurde für den Teil Förderung des Herdenschutzes, Fördergegenstände nach Nr. 2.1 der Richtlinie, das Antragsverfahren für das Jahr 2023 eröffnet.

Zuwendungsfähig ist damit der Erwerb von mobilen Elektrozäunen nebst Zubehör im Jahr 2023 weiterhin mit einem Fördersatz von 100 % über die Landesrichtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich.

Die entsprechenden Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau (Tel.: 0340 6506 0, Fax.: 0340 6506 601, E- Mail: poststellede@alff.mule.sachsen-anhalt.de), erhältlich oder können im Internet unter https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/landwirtschaft/herdenschutz-vor-dem-wolf/ abgerufen werden.

Antragsschluss ist unter Verwendung der einheitlichen Antragsvordrucke der 15.09.2023.

Weitere Informationen rund um den Wolf und den Herdenschutz befinden sich online auf den Seiten des LAU und des Wolfskompetenzzentrums Iden:

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/wolfsmanagement

 

Zudem wurde auf Grundlage des GAK-Gesetzes in Verbindung mit dem GAK-Rahmenplan 2023 - 2026 und der Richtlinie Herdenschutz Betriebsausgaben für die Förderung der Betriebsausgaben das Antragsverfahren für das Jahr 2023 eröffnet.

Die der Förderung zugrundeliegende Richtlinie wurde novelliert und wird in Kürze veröffentlicht.

Zuwendungsfähig sind zusätzliche laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde zum Schutz von Nutztieren vor Übergriffen durch den Wolf. Damit soll einerseits Tierhaltern eine Weidetierhaltung zur nachhaltigen Landbewirtschaftung ermöglicht werden und andererseits die Konflikte zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung verringert werden.

Die entsprechenden Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau (Tel.: 0340 6506 0, Fax.: 0340 6506 601, E- Mail: poststellede@alff.mule.sachsen-anhalt.de), erhältlich oder können im Internet unter https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/landwirtschaft/herdenschutz-vor-dem-wolf/ abgerufen werden.

Für das laufende Jahr 2023 ist eine Antragstellung bis zum 15. Mai 2023 (Posteingang im ALFF Anhalt) unter Verwendung der einheitlichen Antragsvordrucke möglich.

Um die Schafhalter des Landes bestmöglich zu unterstützen und den Übergang der Förderprogramme des investiven Herdenschutzes aus Landes- zu GAK-Mitteln möglichst nahtlos zu gestalten ist geplant, für das Jahr 2023 zusätzlich bereits eine Förderung für den „Erwerb von Materialien und Zubehör für die Errichtung eines Untergrabeschutzes und zur Nachrüstung vorhandener Zäune sowie Zubehör für die Errichtung von wolfsabweisenden mobilen Schutzzäunen“ (Förderhöhe 100%) und für den „Erwerb von Ausrüstungsgegenständen“ (Förderhöhe bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben, max. 5000 € / Ausrüstungsgegenstand) anzubieten.

Die dazu auf Grundlage des GAK-Gesetzes in Verbindung mit dem GAK-Rahmenplan 2023 – 2026 neu erarbeitete Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum Schutz von Schäden durch den Wolf in Sachsen-Anhalt (Richtlinie Herdenschutz Investitionen) befindet sich derzeit im Mitzeichnungsverfahren.

Der unter Nr. 2.2. b) der GAK-RL aufgeführte Fördergegenstand „Erwerb von wolfsabweisenden mobilen Schutzzäunen“ wird für das Jahr 2023 noch über die bestehende Landes-Richtlinie (Richtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich) abgedeckt.

Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das ALFF Anhalt. Antragsschluss ist der 15. Mai. Abweichend hiervon wird für das Jahr 2023 der 30. Juni als Antragsfrist festgelegt.

Über die Antragseröffnung für das Förderverfahren nach der neuen Richtlinie Herdenschutz Investitionen werden Sie gesondert informiert.

Quelle und Text: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
des Landes Sachsen-Anhalt

21.04.2023

Schafschurlehrgang in Iden am 2. und 3. Mai 2023 - PLÄTZE FREI

Die LLG in Iden veranstaltet am 2. und 3. Mai 2023 eine Schafschurlehrgang mit Stefanie Kauschus und Wolfgang Koepke. Es sind noch Plätze frei. Weitere Informationen und den Kontakt zur Anmeldung erhalten Sie hier.

21.04.2023

DVL-Herdenschutzfilme

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) e. V. zeigt in dieser vierteiligen Filmserie wichtige Aspekte des praktischen Herdenschutzes. Die Serie richtet sich insbesondere an Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter, die ihre Tiere gegen den Wolf schützen möchten, sowie Beratende und Multiplikatoren zum Thema Herdenschutz.

27.03.2023

Broschüre zur Zubereitung von Lamminnereien

Die Wirtschaftsvereinigung Deutsches Lammfleisch e.V. hat die Broschüre "Kochen mit Herzblut" herausgegeben. Enthalten sind 15 Rezepte mit Lamminnereien aus aller Welt. Wenn Sie Interesse an einem Exemplar haben, sprechen Sie uns gerne an.

13.03.2023

Kataloge für MFS-Elite und Mitteldeutsche Bockauktion

Katalog der MFS-Elite

Katalog der MDBA mit den Rassen BDC, BLS, CHA, DOS, IDF, LES, MLS, MLW, RDO, SKF, SKU, SUF, TEX

Katalognachtrag MLS und SUF

Fotos der Katalognr. 001 bis 031, IDF, CHA, BDC, RDO, LES

Fotos der Katalognr. 032 bis 055, BLS, SKU, DOS, TEX, SKF

Fotos der Katalognr. 056 bis 080, SUF, MLW

Fotos der Katalognr. 081 bis 118, MLS

07.03.2023

Vorabinformationen für die MFS-Elite und Mitteldeutsche Bockauktion

Hier finden Sie vorab schon Angaben und zum Teil Bilder der Böcke, die auf der MFS-Elite und Mitteldeutschen Bockauktion aus Sachsen-Anhalt aufgetrieben werden.

MFS-Elite

Mitteldeutsche Bockaution (Rassen: DOS, IDF, SKF, CHA, MLS)

26.01.2023

GAP kompakt 2023

Das Heft startet mit einem Vergleich des alten und des neuen Direktzahlungssystems. Im Anschluss erläutert es die deutlich verbesserte Einkommensstützung für Junglandwirte, die Ökoregelungen und die Zahlungen für die Haltung von Mutterkühen, -schafen und -ziegen. Zentraler Bestandteil sind die Inhalte der Konditionalität. Das sind die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und die neun Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ). Sie sind Voraussetzung für die Zahlungen aus den sogenannten ersten und Maßnahmen der zweiten Säule.

Der Download ist hier möglich https://www.ble-medienservice.de/0530/gap-kompakt-2023?number=0530

17.01.2023

Merinolandschaf-Elite in Bad Waldsee, Baden-Württemberg

Am 20.01.2023 findet die Auktion der Merinolandschaf-Elite in Bad Waldsee, Baden-Württemberg statt. Es kann sowohl vor Ort als auch im Internet mit geboten werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.schaf-bw.de/auktion/merinolandschafelite-20-januar-in-bad-waldsee/.

20.12.2022

Wolfsmonitoring Sachsen-Anhalt - Bericht zum Monitoringjahr 2021/22

Für den Zeitraum 2021/2022 werden auf dem Gebiet von Sachsen-Anhalt 24 siedelnde Wolfsrudel, vier Wolfspaare und zwei Einzeltieren mit insgesamt 183 Tieren (Vorjahr 150 Tiere) beschrieben. Darüber hinaus gibt es nachweislich mindestens sieben grenzübergreifende Rudel.

Zwei zusätzliche Rudel in Wahlitz, Landkreis Jerichower Land und Hundeluft, Landkreis Wittenberg wurden im Zeitraum nachgewiesen

Trotz der weiter anwachsenden Population bleibt die Zahl der Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere annähernd gleich. 2021/22 wurden 89 Nutztierrissbegutachtungen durchgeführt. In 75 Fällen wurde ein Wolf als Verursacher nachgewiesen oder war nicht auszuschließen. Es gab damit 13 Rissfälle mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl blieb jedoch unter dem bisherigen Höchstwert von 95 Fällen im Monitoringjahr 2019/20. „40 Prozent aller Wolfsrisse bei Nutztieren ereigneten sich im Jerichower Land“, erläuterte LAU-Präsidentin Hagel. „Dort war vergleichsweise häufig der wolfsabweisende Mindestschutz nicht vorhanden. Die meisten Wolfsterritorien gibt es im Landkreis Wittenberg, hier ereigneten sich jedoch nur 13 Prozent der Übergriffe auf Nutztiere.“

Wolfsmonitoring Sachsen-Anhalt - Bericht zum Monitoringjahr 2021/22

20.12.2022

Die Schaf- und Ziegenhaltung in NRW zukunftsfähig gestalten - auch für Sachsen-Anhalt interessant

Im Rahmen des EIP Projekts „InnoSchaZie“ wurden erstmalig betriebswirtschaftliche Daten von schaf- und ziegenhaltenden Betrieben in Nordrhein-Westfalen erhoben und ausgewertet. Ergänzt wurden diese mit einer Erhebung der Vermarktungswege und Produkte sowie umfangreicher Nachhaltigkeitsanalysen. Die Ergebnisse dieses dreijährigen Projektes sind in einem interaktiven Handbuch zusammengefasst. Neben dem Einblick in die Struktur der Schaf- und Ziegenhaltung in NRW sind auch für Akteure aus der Verarbeitung, Vermarktung, Beratung und Politik Stellschrauben und Ansatzstellen für die Unterstützung dieser Branche formuliert.

Das Handbuch ist als Online-Variante über die Website der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen unter folgenden Link verfügbar und kann über diese auch als Printversion kostenlos bezogen werden: Handbuch: Die Schaf- und Ziegenhaltung in NRW zukunftsfähig gestalten - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

13.12.2022

Vorbereitung MLS-Elite, 19.-20.01.2023 in Bad Waldsee, BW

In Vorbereitung auf die MLS-Elite in Bad Waldsee (Baden-Württemberg) wurden die MLS-Böcke von Züchter Rainer Frischbier fotografiert und können im Bereich "Tiermarkt" vorab angesehen werden.

04.11.2022

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 4/2022

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten hat neue aktuelle Informationen zur Agrarförderung veröffentlicht.

Mit diesem Informationsblatt wird über aktuelle Themen wie Stand Umsetzung der GAP, Auslegung der GAP-Ausnahmen-Verordnung, Herbstverfahren und weitere Zwischenergebnisse im Monitoring informiert. Zur Orientierung wurde auch der derzeitige Stand der Kennartenliste für die Ökoregelung 5 als Anlage beigefügt.

Bitte beachten Sie ferner den Hinweis in den Neuigkeiten (28) auf ELAISA vom 3.11.2022 bezüglich der Monitoring-Ergebnisse M2 und M3.

02.11.2022

Herbstantragsverfahren für AUKM-Förderung ab 2023

Minister Sven Schulze bittet darum, die Herbstanträge nicht gänzlich in der Endphase der Antragstellung einzureichen. Diese vorsorgliche Bitte dient insbesondere dazu, die fristgerechte Auszahlung der Direktzahlungen und der Ausgleichszulage zu gewährleisten.

Das vollständige Schreiben finden Sie hier.

21.10.2022

Herbstantragsverfahren 2022 - Beginn 26.10.2022 12 Uhr

Die LLG informiert:

„Aufgrund eines programmtechnischen Fehlers innerhalb der Antrags-Software wird der Beginn der Antragsstellung verschoben.

Diese Maßnahme dient insbesondere zur Fehlervorbeugung und Steigerung der Benutzerfreundlichkeit, da essentielle Funktionen des automatischen Datenvortragens und der Eingabeprüfung betroffen sind.

Konkret bedeutet das für die Terminkette des Herbstantragsverfahrens 2022:

  • ab Mittwoch, den 26.10.2022, 12 Uhr Beginn Antragsverfahren
  • bis Mittwoch, den 16.11.2022, 24 Uhr Dauer Antragsphase (3 Wochen)
  • bis Mittwoch, den 7.12.2022 Prüfung des Formblattes für Verpflichtungen FNL 
  • bis Montag, den 12.12.2022 Einreichung des von UNB bestätigten Formblattes FNL
  • bis Freitag, den 30.12.2022 Entscheidung über vorzeitigen Maßnahmenbeginn (VZM)

Der AUKM-Richtlinienentwurf, die Merkblätter sowie die Kombinationentabelle für das Herbstantragsverfahren wurden im ELAISA-Portal unter „Formulare/ Informationen“ eingestellt (Dokumentenstand vor der Verschiebung).

Wir bitten etwaige entstandene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.“

19.10.2022

Beginn des Herbstantragsverfahrens in KW 43, 24.-30.10.2022

Die LLG informiert:

"Die gesamte Antragsphase wird verschoben und beginnt nunmehr in der 43. Kalenderwoche. Es findet keine Verkürzung der Antragsphase statt (Dauer weiterhin 3 Wochen).
Nähere Informationen bezüglich des konkreten Terminplans werden alsbald an gleicher Stelle bekanntgegeben.

Der AUKM-Richtlinienentwurf wurde bereits im ELAISA-Portal unter „Formulare/ Informationen“ eingestellt (Dokumentenstand vor der Verschiebung).
Weitere relevante Dokumente für das Herbstantragsverfahren wie die Merkblätter sowie die Kombinationentabelle folgen in Kürze.

Wir bitten etwaige entstandene Unannehmlichkeiten durch die notwendige Verschiebung zu entschuldigen.“

18.10.2022

Ergebnisse vom VDL-Bundeshüten in Hessen - Wir gratulieren Holger Pilz zum dritten Platz!

Nach der Bundesschau 2022 vor zwei Wochen fand am 15. und 16. Oktober 2022 in Hüttenberg das VDL-Bundesleistungshüten 2022 auf den Wirtschaftsflächen des hessischen Landesvorsitzenden und VDL-Vorstandsmitglieds Reinhard Heintz statt. Am Vortag des Hütens wurde am Freitag, den 14. Oktober 2022, die Begehung des Hütegeländes und die Auslosung der Reihenfolge der Hüteteilnehmer vorgenommen. Bei etwas bedeckten Himmel mit vereinzelten Regentropfen am Samstag wurde das Hütewetter am Sonntag durch zunehmenden Sonnenschein begleitet.

11 der12 gemeldeten Hüter waren angetreten und arbeiteten sich mit ihren Hunden und der hervorragend vorbereiteten Schafherde durch die Aufgabenfelder des Hütegeländes. Schätzungsweise 500 Besucher verfolgten den sehr interessanten Wettbewerb und nutzten auch den Besuch der Aussteller. Während des Hütens fand eine informative Kommentierung statt.

Neben dem Hütewettbewerb war der musikalisch untermalte Samstagabend ein besonderer Höhepunkt, der wie auch beide Hütetage für die in der Coronazeit so vermissten Gespräche zwischen den Schafhaltern und Verbandsvertretern genutzt wurden. Vereinzelt wurde auch das Tanzbein geschwungen.

Besonderer Höhepunkt war in der voll besetzten Scheune natürlich die Hütekritik mit Vorstellung der Hüteergebnisse und Bekanntgabe der Platzierungen. Dem Bundessieger, Herbert Kind, wurde vom VDL-Vorsitzenden Alfons Gimber der Wanderpokal sowie die „Goldene Schäferschippe“ überreicht. Alle Ergebnisse finden sie in nachfolgender Tabelle.

Für die Ausrichtung des nächste VDL-Bundesleistungshüten gibt es erfreulicherweise bereits eine Bewerbung ein Bundeslandes bzw. VDL-Mitgliedsverband. Dies wird auf der nächsten Vorstandssitzung sowie der Mitgliederversammlung zu besprechen und zu beschließen sein. So halten wir ein wenig des Spannungsbogen.

Ergebnisse des VDL-Bundesleistungshütens 2022 in Hüttenberg:

Platz

Name

Bundesland

Punktzahl

1

Herbert Kind

Thüringen

107,9 Punkte

2

Frank Meyenberg

Hessen

103,7 Punkte

3

Holger Pilz

Sachsen-Anhalt

101,7 Punkte

4

Michael Schulze

Sachsen

99,7 Punkte

5

Mathias Koch

Niedersachsen

98,7 Punkte

6

Klaus Dieter Knoll

Thüringen

97,3 Punkte

7

Florian Hirsch

Bayern

93 Punkte

8

Joshua Seeberger

Baden-Württemberg

85,3 Punkte

9

Finn Ole Stephan

Rheinland-Pfalz

78,9 Punkte

10

Mario Reinhäkel

Berlin-Brandenburg

77,1 Punkte

11

Rainhard Rohde

Mecklenburg-Vorpommern

48,9 Punkte

Text und Bilder von der VDL

17.10.2022

Beginn des elektronischen Herbstantragsverfahrens verschiebt sich

Das Ministerium informiert:

„Aufgrund eines programmtechnischen Fehlers in der Antrags-Software muss der Beginn der Antragsstellung, welcher für Montag, den 17.10.2022 vorgesehen war, verschoben werden.

Das automatische Datenvortragen der im Frühjahr bereits erfassten Flächeninformationen im modifizierten ELER-Flächennachweis ist fehlerhaft.

Ohne diese essentielle Funktion zur Steigerung der Bedienungsfreundlichkeit und des Nutzungskomforts bei gleichzeitiger Vermeidung von manuellen Erfassungsfehlern wird das Herbstverfahren nicht gestartet.

Über den neuen Termin zu dem Beginn der Herbstantragsstellung werden wir Sie in der kommenden Woche (KW 42, 17.-21.10.2022) per E-Mail und im ELAISA-Portal vorab informieren.

Wir bitten die Unannehmlichkeiten durch die notwendige Verschiebung zu entschuldige."

17.10.2022

Elektronisches Herbstantragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Am kommenden Montag, dem 17. Oktober, startet das Elektronische Herbstantragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) ab 2023 in Sachsen-Anhalt mit einem fünfjährigen Verpflichtungszeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027.

Erste Informationen dazu gab es Ende September auf dem Beraterseminar in Bernburg-Strenzfeld. Antragsschluss und Frist für den ELER-Flächennachweis (im jetzigen Verfahren mit alphanummerischer Beantragung der Flächen statt geometrischer Beantragung) ist demnach der 7. November 2022. Bis zum 30. November ist zudem das bestätigte Formblatt für FNL-Verpflichtungen abzugeben.

Neuanträge auf Förderung von AUKM sind gemäß Teil E der Richtlinie, Freiwillige Naturschutzleistungen (FNL - FP 8101), sowie Teil C der Richtlinie, Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (MSUL - FP 8103), für nachfolgende Maßnahmen auf Dauergrünland möglich.

Freiwilliger Naturschutz:

FN20: Mahd bis 15. Juni, Zweitnutzung nach 1. September möglich (Fördersatz: 260 €/ha/Jahr).

FN21: Mahd nach dem 15. Juli (360 €/ha).

FN22: Beweidung mit Schafen und Ziegen (560 €/ha).

FN23: Beweidung mit Rindern (305 €/ha).

FN24: Beweiden mit Schafen und Ziegen in Hütehaltung (755 €/ha).

In Natura-2000-Gebieten und bei Biotopen auch außerhalb der Natura-2000-Kulisse bedarf es hierfür der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB).

Grünlandextensivierung:

MS10: Jährliche Erstnutzung durch Mahd mit Anlage einer einjährigen Schonfläche (140 €/ha). Diese muss mindestens 10 % der Fläche ausmachen und darf nur einen untergeordneten Teil des Schlages einnehmen. Ihr Aufwuchs darf frühestens sechs Wochen nach Erstnutzung des Restschlages genutzt werden.

MS11: Jährliche Erstnutzung durch Mahd mit Anlage einer zweijährigen Schonfläche (220 €/ha) mit mindestens 5 % Flächenanteil. Alles andere wie bei MS10.

MS12: Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen (145 €/ha). Jährliche Erstnutzung muss Weide sein, danach Schnittnutzung möglich, Mähgut ist abzufahren.

MS13: Kombination Beweidung Schafe/Ziegen mit einjähriger Schonfläche (235 €/ha).

MS14: Kombination Beweidung Schafe/Ziegen mit zweijähriger Schonfläche (325 €/ha).

(erstellt in Zusammenarbeit mit Detlef Finger, Bauernzeitung)

12.10.2022

Informationen zur neuen GAP

Am 30.09.2022 fand in Bernburg das Beraterseminar statt und am 11.10.2022 die Mitgliederversammlung des LSV. Auf beiden Veranstaltungen wurde über die kommende Agrarförderung informiert. Hier finden Sie weitere Informationen dazu:

Neuigkeiten zum Elektronischen Agrarantrag mit den Vorträgen vom 30.09.2022

Leerformulare und Informationen

Einladung und Programm vom 30.09.2022

Vortrag zur Mutterschaf- und -ziegenprämie vom 11.10.2022

Darstellung zu Kombinationsmöglichkeiten bei den Öko-Regelungen, 11.10.2022

24.08.2022

Die Schafzuchtverbände Berlin-Brandenburg e.V. und Sachsen-Anhalt laden ein zum Jungzüchterwettbewerb beim Landeserntedankfest am 17.09.2022 in Magdeburg

GEÄNDERT 18.09.2022

Wir laden alle Interessierten herzlich zum Jungzüchterwettbewerb beim Landeserntedankfest am Samstag, den 18.09.2022 in Magdeburg ein. Ansprechen möchten wir alle zwischen 5 und 26 Jahren, die sich für Schafe interessieren, im Umgang mit Schafen vertraut sind und sich für die Schafzucht begeistern können.

In Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl und Altersverteilung können wieder Altersklassen gebildet werden (Altersgrenze max. 26 Jahre). Für Teilnehmer:innen, die sich in der Ausbildung zum Tierwirt:in im Bereich Schäferei befinden oder diese abgeschlossen haben, wird es eine gesonderte Wertungsklasse geben.

Die Jungzüchter können eine Rasse wählen, die ihnen vertraut und auf der Ausstellung verfügbar ist. Sie werden ihr Können bei einem Wissenstest zur Rasse, zur Vorstellung und Führung sowie bei der Bewertung des Tieres zeigen.

Die Jungzüchter sollen die Tiere möglichst selbständig führen und anschließend ihr Schaf entsprechend den Schwerpunkten der nachfolgenden Tabelle vorstellen und bewerten.

Schwerpunkte beim Jungzüchterwettbewerb

Komplex

 Schwerpunkte

Bemerkungen

1. Allgemeines

- Herkunft/ Geschichte

- Zuordnung zu 

  Landschaf- oder   

  Wirtschaftsrasse

- Besonderheiten

 

- Wolle, Fleisch, Milch, Landschafts-

  pflege

2. Führen des

    Schafes

- Umgang mit den Schafen

   im kleinen Ring

 

- Es sollen möglichst führige Tiere

  vorgeführt werden

 

- Die Tiere sollen so geführt werden,

  dass die Jury die Vorzüge des

  Schafes erkennen kann

3. Beurteilung 

    des Schafes

 

- Identifizierung/ Kennzeichen

- Geschlecht

- Altersbestimmung/ Gebiss

- Fundamente

- Rahmen

- Bemuskelung

- Nutzung der Boniturschlüssel

- Die für die Rasse wichtigen Merkmale   

  werden schwerpunktmäßig besprochen

  und bewertet

   (z. B. Fundamente/ /Grobwolligkeit/

   geringe Körpermasse für Landschafe    

   von Bedeutung, um auf  rauen und kar-

   gen Standorten zu bestehen;

   hingegen spielt Bemuskelung bei

   Landschafrassen eine untergeordnete

   Bedeutung)

 

 

Christoph-Johannes Ingelmann

(Mobil: 0151/56308646

e-mail: c.ingelmann[at]lsv-st.de)

 

Termin:       Sonntag, den 18. September 2022, Treffpunkt 9:00 Uhr am  

                       Infostand des Schafzuchtverbandes

Ablaufplan:

09:00 Uhr

Unterweisung der Teilnehmer  (Infostand Verband)

09:30 Uhr

Beginn des Wettbewerbs

11:30 Uhr

Ermittlung der Platzierungen

12:30 Uhr

Auszeichnung der Platzierten (Ring)

 

17.08.2022

Agrarminister setzen Regelung zu Fruchtfolge und Flächenstilllegung aus - Beschluss zu GLÖZ 7 und GLÖZ 8

Der Beschluss sieht eine vorübergehende Aussetzung des Fruchtwechsels (GLÖZ 7) und der Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen (GLÖZ 8) vor. Damit ist es Landwirtinnen und Landwirten im Jahr 2023 möglich, die Getreideerzeugung zu steigern.

(GLÖZ = guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand; GLÖZ 7 und 8 sind Standards die ab der neuen Agrarperiode gelten)

Der Vorsitzende der AMK, Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze, sagt dazu: "Ich begrüße den einstimmigen Beschluss von Bund und Ländern. Damit leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherheit und setzt ein Zeichen der Solidarität in Zeiten knapper Ressourcen."

Die Europäische Kommission hatte den Mitgliedsstaaten mittels einer Durchführungsverordnung einen Vorschlag zur Aussetzung von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 unterbreitet. Dieser wurde im Rahmen der Sonder-AMK am 28.07.2022 in Magdeburg diskutiert. Die von den Agrarministerinnen und Agrarministern der Länder mehrheitlich geforderte 1:1-Umsetzung dieses Vorschlags in Deutschland war nicht konsensfähig.

"Bundesminister Özdemir hat nun unter Zugzwang einen Vorschlag unterbreitet, der bereits auf der AMK diskutiert und mehrheitlich gefordert worden war", so Minister Sven Schulze. "Diese Entscheidung war längst überfällig. Unsere Landwirtinnen und Landwirte haben jetzt endlich Planungssicherheit."

Hinweis: Zur Durchführungsverordnung vergleiche (EU) 2022/1317

Fragen und Antworten zum Aussetzen von GLÖZ 7 und 8

09.08.2022

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 4/2022

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten hat neue aktuelle Informationen zur Agrarförderung veröffentlicht.

Mit diesem Informationsblatt werden Sie über fachrechtliche Änderungen im EU-Tiergesundheitsrecht informiert, die auch im Rahmen von Cross Compliance relevant und somit ab sofort zu beachten sind.  In diesem Zusammenhang bitte ich auch den Hinweis im Informationsschreiben auf die Pressemitteilung des BMEL vom 18.07.2022 zu beachten.

Die Änderungen betreffen die Vorschriften über die Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen, Rindern sowie Schafen/Ziegen. Die Ausführungen im Informationsschreiben ersetzen die in der aktuellen „Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Cross Compliance-Vorschriften“ enthaltenen Kapitel zur Tierkennzeichnung (GAB 6, 7 und 8).

25.07.2022

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 3/2022

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten hat neue aktuelle Informationen zur Agrarförderung veröffentlicht. Es informiert mit dem Schreiben zum vorläufigen Ergebnis des Flächenmonitorings sowie zu den Fotoaufträgen in der LaFIS-GEOFOTO-App.

19.07.2022

online Ziegen-Auktion

Vom 18. bis zum 24.07.2022 sind unter www.ziegen-auktion.de Ziegen und Böcke der Rassen BDE, WDE, PFZ, TWZ, TOZ, ANZ und BUZ zur Auktion angeboten.

09.06.2022

Auszahlungstermine AUKM

Entgegen der Ankündigung des MWL sind die ersten Zahlungen für die AUKM des Jahres 2021 nicht auf den Konten der Betriebe bis Ende Mai eingegangen.
Auf Nachfrage sieht die aktuelle Planung folgenden Zeitplan vor:

In der KW 24 sollen die FNL, die extensive DGL-Bewirtschaftung, FNL für Hamster, Hütehaltung und der Natura2000-Ausgleich gezahlt werden.
Eine Woche später folgen dann die Blühstreifen, die naturbetonten Strukturelemente außerhalb ÖVF, Ausbringung fester Wirtschaftsdünger und der ökologische Landbau.

24.05.2022

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 2/2022

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten hat neue aktuelle Informationen zur Agrarförderung veröffentlicht. Es informiert mit dem Schreiben zur LaFIS-GEOFOTO-App.

Mit LaFIS®-GEOFOTO erstellt der Landwirt georeferenzierte Fotos bestimmter landwirtschaftlicher Parzellen. Georeferenzierte Fotos speichern die Zuordnung von geographischen Koordinaten zur Fotoaufnahme, um sie eindeutig seinen betrieblichen Parzellen zuordnen zu können. Sie dienen der Nachweisführung, ohne dass eine Vor-Ort-Kontrolle durch das Amt stattfinden muss.

Weitere Informationen finden Sie hier: Beraterseminar vom 18.03.2022

12.05.2022

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 1/2022

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten hat neue aktuelle Informationen zur Agrarförderung veröffentlicht. Es informiert mit dem Schreiben zu aktuell anstehenden Themen rund um Agrarförderung und Fachrecht.

12.05.2022

Analyse des Marktes für Schafschurwolle aus Deutschland - Stand, Potenziale, Hemmnisse und Handlungsempfehlungen

Der folgende Fragebogen ist Teil einer Studie der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) und diese möchte den Ist-Zustand des Marktes für Schafschurwolle erheben.

Wir bitten um eine rege Teilnahme. Bitte laden Sie den Fragebogen herunter, füllen ihn aus (ausgedruckt oder digital) und senden ihn an badel[at]white-ip.com oder

white ip | Business Solutions GmbH
Hertha-Lindner-Straße 10
6. Obergeschoss
01067 Dresden

Fragebogen

28.04.2022

Einladung zum Fortbildungslehrgang Herdenschutzhunde

Mit dieser Veranstaltung soll über den Umgang mit und die Ausbildung von Herdenschutzhunden informiert werden und ein Erfahrungsaustausch angeboten werden. Die Teilnahmebescheinigung gilt in Sachsen-Anhalt als Sachkundenachweis des Hundehalters.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

26.04.2022

Vom 1. bis 6. Mai findet online unter www.derschafmarkt.de der Mitteldeutsche Frühjahrsmarkt 2022 statt. Angeboten werden u. a. Tiere der Rassen COF, SKF, MLS, DOS, WBS, RHO, IDF, SUF und BUZ.

21.04.2022

Antragsverfahren für den Herdenschutz sind eröffnet

Auf Grundlage der Richtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich wurde für den Teil Förderung des Herdenschutzes das Antragsverfahrens für das Jahr 2022 eröffnet.

            Zuwendungsfähig ist der Erwerb mobiler Elektrozäune nebst Zubehör.

Die entsprechenden Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau (Tel.: 0340 6506 0, Fax.: 0340 6506 601, E-Mail: poststellede@alff.mule.sachsen-anhalt.de), erhältlich oder können im Internet unter https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/landwirtschaft/herdenschutz-vor-dem-wolf/ abgerufen werden.

 Antragsschluss ist unter Verwendung der einheitlichen Antragsvordrucke der 15.09.2022.

Weitere Informationen rund um den Wolf und den Herdenschutz befinden sich online auf den Seiten des Wolfskompetenzzentrums Iden:

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/das-wolfskompetenzzentrum-wzi/

 Zudem wurde auf Grundlage des GAK-Gesetzes in Verbindung mit dem GAK-Rahmenplan 2021 – 2024 und der Richtlinie Herdenschutz Betriebsausgaben für die Förderung der Betriebsausgaben das Antragsverfahren für das Jahr 2022 eröffnet.

Die der Förderung zugrundeliegende Richtlinie wurde novelliert und wird in Kürze veröffentlicht.

Zuwendungsfähig sind zusätzliche laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde zum Schutz von Nutztieren vor Übergriffen durch den Wolf. Damit soll einerseits Tierhaltern eine Weidetierhaltung zur nachhaltigen Landbewirtschaftung ermöglicht werden und andererseits die Konflikte zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung verringert werden.

Die entsprechenden Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau (Tel.: 0340 6506 0, Fax.: 0340 6506 601, E-Mail: poststellede@alff.mule.sachsen-anhalt.de), erhältlich oder können im Internet unter https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/landwirtschaft/herdenschutz-vor-dem-wolf/ abgerufen werden.

Für das laufende Jahr 2022 ist eine Antragstellung bis zum 15. Mai 2022 (Posteingang im ALFF Anhalt) unter Verwendung der einheitlichen Antragsvordrucke möglich.

10.03.2022

Fotos der Böcke für die Auktionen in Laasdorf, MFS-E, IDF-E, MDBA

Merinofleischschafe, nur Fotos, Katalog-Nr. 203, 204, 205, 211, 215, 222, 223, 224

Fotos der MFS mit Pedigree

Ile de France, nur Fotos, Katalog-Nr. 301, 302, 303, 305

Fotos der IDF mit Pedigree

Mitteldeutsche Bockauktion - Braunes Bergschaf, Schwarzköpfiges Fleischschaf, Merinolandschaf - nur Fotos, Katalog-Nr. 17, 18, 57, 63, 64, 65, 72, 75, 76, 77, 78, 85, 89,

Fotos der Böcke für MDBA mit Pedigree

07.03.2022

Kataloge für die Auktionen in Laasdorf

Die Kataloge für die Auktionen in Laasdorf am 25. und 26. März 2022 finden Sie hier.

Katalog für die Merinofleischschaf-Elite

Katalog für die Ile de France-Elite

Katalog für die Mitteldeutsche Bockauktion (Berrichon du Cher, Rouge de l'Ouest, Leineschaf, Coburger Fuchsschaf, Braunes Bergschaf, Skudde, Suffolk, Schwarzköpfiges Fleischschaf, Merinolangwollschaf, Merinolandschaf)

18.02.2022

Prämienrechner für die Direktzahlungen ab 2022 - das Ministerium informiert

Für die Kalkulation der Prämienhöhen bei den Direktzahlungen im Antragsjahr 2022 und für die Antragsjahre ab 2023 steht für die landwirtschaftlichen Betriebe ab sofort eine Kalkulationshilfe (Excel-Prämienrechner) unter dem unten aufgeführten Link zur Verfügung. Die Kalkulationshilfe wurde vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie entwickelt. Sie kann unabhängig vom Betriebssitz des Antragstellers angewandt werden, da die Prämiensätze in Deutschland einheitlich sind.

Bei der Kalkulation für das Antragsjahr 2022 werden aufgrund der Mittelumschichtungen von den Direktzahlungen auf die ländlichen Entwicklungsmaßnahmen leicht geringere Prämiensätze aus dem Vorjahr zu Grunde gelegt. Die tatsächlichen Prämienhöhen für 2022 werden erst im November ermittelt.

Mit der Neuausrichtung der Agrarpolitik ab 2023 werden sich Prämiensätze und –arten aus den Direktzahlungen verändern. Der Prämienrechner für landwirtschaftliche Unternehmen bietet die Möglichkeit, mit Hilfe der Excel-Arbeitsmappe Orientierungswerte für die zukünftigen Direktzahlungen einschließlich der Öko-Regelung und gekoppelten Tierprämien zu errechnen. Mit wenigen betrieblichen Angaben können die landwirtschaftlichen Betriebe eine betriebsindividuelle Auswahl und monetäre Bewertung vornehmen.

Für Entscheidungen und deren Folgen, die auf Basis der mit dem Prämienrechner ermittelten Orientierungswerte getroffen werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Kalkulationshilfe dient nicht zur Nachberechnung der Bescheide.

Bei der Kalkulationshilfe handelt es sich um einen Download einer Excel-Datei und keine Web-Anwendung. Ein Microsoft-Office-Paket wird für die Ausführung der Excel-Datei benötigt. Sie finden sie unter folgendem Link: Praemienrechner_15022022.xlsx.

Prämienrechner und Erläuterungen auf der Seite des Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Es ist zu beachten, dass die Excel-Tabelle beim Tabellenblatt "Start" nicht vollständig zu betrachten ist. Folgende Einstellung muss geändert werden: Ansicht, Fenster fixieren, Fixierung aufheben

18.02.2022

Mitteldeutsche Bockauktion, MFS-Elite und Ile de France-Elite finden am 25. und 26. März in Laasdorf, Thüringen statt

Leider steht den Verbänden die Halle in Kölsa dieses Jahr nicht zur Verfügung. Die Mitteldeutsche Bockauktion, MFS-Elite und Ile de France-Elite finden am 25. und 26. März in Laasdorf, Thüringen statt. Vor Ort gilt Maskenpflicht.

17.02.2022

SKF- und SUF-Elite 2022 in Laasdorf, Thüringen

Am 18. und 19. März 2022 findet in Laasdorf, Thüringen (bei Jena) die Elite der Rassen Schwarzköpfiges Fleischschaf und Suffolk statt. Aufgetrieben werden 49 Suffolks und 62 Schwarzköpfige Fleischschafe aus 12 Landesverbände. Die Auktion findet sowohl vor Ort im Zucht- und Vermarktungszentrum Laasdorf statt als auch online unter https://salesroom.live-sales.com/ statt. Den Katalog finden sie hier.

Vor Ort gelten nach aktuellem Stand folgende Bedingungen:

  • Maskenpflicht, eine 3G- oder 2G-Regelung entfällt
  • 2 G-Plus-Regelung
  • Eine vorherige Anmeldung zur Veranstaltung und für den geplanten Züchterabend mit vollständigen Adressdaten und Telefonnummer ist dringend erforderlich! Diese erfolgt über den Thüringer Verband.

15.02.2022

Schulung zum Herdbuchprogramm OVICAP - online

Der Schafzuchtverband Berlin Brandenburg bietet am 25.04.2022 eine Online-Schulung zu OVICAP an. Ab 16 Uhr werden die Themen Ablammliste, Deckregister und Tierumstellungen sowie Fragen und Probleme der Teilnehmenden behandelt. Es können auch Interessierte aus Sachsen-Anhalt teilnehmen. Alle Informationen sind hier zu finden. Die Anmeldung erfolgt über den Schafzuchtverband Berlin Brandenburg.

15.02.2022

Informationen zum Antragsverfahren 2022 für AUKM und Ausgleichszahlungen

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten informiert in diesem Schreiben über die AUKM und Ausgleichszahlungen, die im diesjährigen Antragsverfahren angeboten werden. Das Schreiben bezieht sich auf die Antragsverfahren im Mai 2022 und Herbst 2022.

27.01.2022

natürliche Düngemittel mit Wollpellets aus dem Südharz

Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz sucht Partner und Partnerinnen für ein neues Projekt. Sie möchten Schafwollpellets herstellen und diesen Versuch in der Region Südharz starten. Es werden schafhaltende Betriebe gesucht, die im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz und der Umgebung ansässig sind und Interesse an der Verarbeitung ihrer Wolle haben. Wenn sich Betriebe finden, wird eine Informationsveranstaltung geplant, die das weitere Vorgehen vorstellt.

Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bei Geraldine Rödiger.

10.01.2022

Sächsischer Schaf- und Ziegenzuchtverband sucht Sachbearbeiter*in

Im Sächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverband e.V. ist die Stelle eines Sachbearbeiters (m/w/d) zum 01. März 2022 zu besetzen. Die Stellenbeschreibung finden Sie hier.

05.01.2022

Merinolandschaf-Elite in Wertingen (BY), 27.-28.01.2022

Am 27.01.2022 beginnt in Wertingen die Elite der Merinolandschafe mit der Prämierung. Da die Auktion am 28.01.2022 in Hybridform (vor Ort und im Internet) stattfinden wird, sind schon jetzt Fotos der Böcke zu sehen.

alle Informationen zur Elite von der BHG

Katalog

Anmeldung zum Bieten (online)

Fotos der aufgetriebenen Böcke

Fotos der Böcke von den Züchtern O. Mücke und R. Frischbier, Sachsen-Anhalt

05.01.2022

Tierkörperbeseitigung

Die Tierkörperbeseitigung wird für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 30.06.2022 weiterhin durch die SecAnim GmbH durchgeführt. Darüber informierte das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten in einem Schreiben vom 23.12.2021. Die Übertragung erfolgt nur bis zum 30.06.2022, weil das Ministerium ein Preisprüfungsverfahren durchführt und dies noch nicht abgeschlossen ist.

Schreiben des Ministeriums

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Tierkörperbeseitigung

Preisliste

14.12.2021

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 3/2021

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten hat neue aktuelle Informationen zur Agrarförderung veröffentlicht. Es informiert mit dem Schreiben zu aktuell anstehenden Themen rund um Agrarförderung und Fachrecht.

18.11.2021

Online-Seminar zur Tiergesundheit

Am 8.12.2021 beginnt eine einjährige Online-Seminarreihe zum Thema Tiergesundheit. An 12 Terminen wird zu unterschiedlichen Themen von Dr. Karl-Heinz Kaulfuß, Dr. Heinz Strobel oder Dr. Henrik Wagner referiert mit anschließender Fragerunde. Weitere Informationen finden Sie hier.

26.08.2021

Treffen der JungschäferInnen in Unterfranken, Bayern

Am 11.09.2021 treffen sich die JungschäferInnen im Nordwesten Bayerns. Geplant sind Mittagessen vom Grill, Erläuterung der Hütetheorie mit Schulungshüten. Ein Fachvortrag zum Thema Tiergesundheit bei Schaf und Hund und ein gemütlicher Abend schließen den Tag ab. Angesprochen werden Interessierte unter 35 Jahren. Weitere Informationen finden sich in der Einladung.

08.07.2021

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 2/2021

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat neue aktuelle Informationen zur Agrarförderung veröffentlicht. Es informiert mit dem Schreiben zu aktuell anstehenden Themen rund um Agrarförderung und Fachrecht.

17.06.2021

Züchterversammlung - 25.08.2021 in Bernburg

Der LSV und die LLG laden am 25.08.2021 zur Züchterversammlung nach Bernburg ein. Um Anmeldung wird gebeten.

Einladung

15.06.2021

Umfrage zur Koexistenz von Mensch und Wolf

Studierende der Ludwig-Maximilians-Universität in München arbeiten an einem Projekt zum Thema Koexistenz von Mensch und Wolf

Das übergeordnete Ziel dieses Projekts ist es einen Weg zu finden, das Verhältnis zwischen Mensch und Wolf zu verstehen und zu verbessern. Dazu möchten sie gerne mehr über die Einstellung der Nutztierhalter:innen zum Thema Wolf an sich, aber auch zu Präventionsmaßnahmen und Förderung erfahren. Hierzu wurde eine Umfrage erstellt.

Die Umfrage dauert etwa 5-7 Minuten.

https://qfreeaccountssjc1.az1.qualtrics.com/jfe/form/SV_9AKEvySwQ0k58nY

03.06.2021

Förderung Betriebsausgaben Herdenschutz

Wir haben Sie bereits am 27.05.2021 über eine neue Förderung zum Herdenschutz informiert. Die neue Richtlinie sieht vor, dass laufende Betriebsausgaben gefördert werden können.

Die Unterlagen finden Sie hier: ALFF Anhalt

Die jährlichen Zuwendungen betragen 1.230 € je km Elektrozaun und 1.920 € je zertifiziertem Herdenschutzhund.

Die Förderung wurde seit Bekanntgabe viel diskutiert, denn es war vorgesehen, dass nur Betriebe eine Förderung beantragen können, wenn Sie Flächen im Ausbreitungsgebiet des Wolfs bewirtschaften. Diskutiert wurde auch über den Umstand, dass die Förderung nur beantragt werden kann, wenn die Zäune schon über das Land gefördert wurden. Zäune, die ohne Förderung gekauft wurden, wären außen vor gewesen.

Diese Auflagen wurden nun gekippt. Betriebe in ganz Sachsen-Anhalt können den Antrag ausfüllen und eine Förderung beantragen. Die Limitierung, dass nur bereits geförderte Zäune im Antrag angegeben werden können, entfällt.

Wenn bisher keine Förderung für Zäune oder zertifizierte Herdenschutzhunde beantragt wurde, ist eine Bestätigung des Wolfskompetenzzentrums in Iden (WZI) nötig, siehe Antrag. Diese Bestätigung ist unbürokratisch z.B. per Fax möglich. Wenn bisher eine Förderung über das ALFF Anhalt stattgefunden hat, ist keine Bestätigung des WZI nötig.

Bitte beachten: Die Anträge müssen bis zum 10. Juni 2021 (Posteingang im ALFF Anhalt) in Dessau eingegangen sein.

Pressemitteilung des LSV an der Förderrichtlinie

27.05.2021

Förderung Betriebsausgaben Herdenschutz - Antragsverfahren eröffnet

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für zusätzliche laufende Betriebsausgaben für wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde zum Schutz von Nutztieren vor Übergriffen durch den Wolf. Zuwendungsempfänger sind Betriebsinhaber im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a VO (EU) Nr. 1307/2013, sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) andere Landbewirtschafter.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Mitzeichnung durch das Ministerium der Finanzen und den Landesrechnungshofes. Dennoch wurde das Antragsverfahren 2021 eröffnet. Grundlage ist der beigefügte Richtlinienentwurf. Weitere Informationen sind dem ebenfalls beigefügten Merkblatt zu entnehmen. Für das jeweils am 1.7. beginnende Verpflichtungsjahr können Anträge grundsätzlich bis zum 15.5. eingereicht werden. Abweichend hiervon ist im Jahr 2021 eine Antragstellung bis zum 10.6.2021 möglich. Darüber hinaus kann mit dem Antrag im Jahr 2021 aufgrund des Vorbehalts der Mitzeichnung der Richtlinie durch das Ministerium der Finanzen und den Landesrechnungshof ausnahmsweise ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden.

Förderfähig sind für einen verpflichtenden Förderzeitraum von fünf Jahren zusätzliche laufende Betriebsausgaben, die über die allgemeinen Grundanforderungen für die Weidehaltung hinausgehen und durch die Instandhaltung der zusätzlichen wolfsabweisenden Zäune (erhöhter Kontroll-, Installations- und Pflegebedarf) oder aus den laufenden Ausgaben zur Haltung von Herdenschutzhunden entstehen. Es werden Pauschalsätze verwendet. Somit ist keine Abrechnung einzelner Kosten durch den Zuwendungsempfänger erforderlich. Um eine Prüfung des Verwendungszwecks vornehmen zu können, müssen die Zuwendungsempfänger ein Weidetagebuch gemäß der Vorlage für die Flächenmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt (Anlage) führen.

Wurde vom Antragstellenden noch keine Investitionsförderung nach der Richtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich des Landes Sachsen-Anhalt in Anspruch genommen, muss im Rahmen des Antrages eine schriftliche Bestätigung des Wolfskompetenzzentrums Iden über die Notwendigkeit und Angemessenheit der Schutzmaßnahme eingereicht werden.

Jährlich bis spätestens zum 30.10. des laufenden Verpflichtungsjahres hat der Zuwendungsempfänger einen Auszahlungsantrag für das jeweilige Verpflichtungsjahr zu stellen. Nach Beendigung des Verpflichtungsjahres sind bis spätestens zum 30.10. die Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtung und das Formblatt Weidetagebuch einzureichen.

Der Richtlinienentwurf und die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite des ALFF Anhalt unter folgendem Link abrufbar: https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/landwirtschaft/herdenschutz-vor-dem-wolf/

 

21.05.2021

Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2021 - Wahlprüfsteine an die Parteien

Der Bauernverband Sachsen-Anhalt hat im Vorfeld der Landtagswahl zehn Wahlprüfsteine an sieben Parteien verschickt. Themenfelder sind Unternehmensstrukturen, Rahmenbedingungen für tierhaltende Betriebe, Gemeinsame Europäische Agrarpolitik, regionale Vermarktung, Konfliktfeld Weidetiere und Wolf, Ökolandbau und weiteres. Die Übersicht aller Fragen und Antworten finden Sie hier: Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2021

04.05.2021

Wichtige Informationen zur Merinofleischschaf-Elite und Mitteldeutschen Bockauktion - aktuelle Pressemitteilung.

Gesamt-Katalog Merinofleischschaf-Elite

Gesamt-Katalog Mitteldeutsche Bockauktion

Katalog-Nachtrag MLS Scholz

   Versteigerungsbedingungen

01.05.2021

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 1/2021

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat neue aktuelle Informationen zur Agrarförderung veröffentlicht. Es informiert mit dem Schreiben zu aktuell anstehenden Themen rund um Agrarförderung und Fachrecht.

12.11.2020

Der Schäfereikalender für 2021 ist verfügbar und kann beim Landesschafzuchtverband Sachsen-Anhalt e.V. bestellt werden.

01.09.2020

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 3/2020

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat neue aktuelle Informationen zur Agrarförderung veröffentlicht. Es informiert mit dem Schreiben zu aktuell anstehenden Themen rund um Agrarförderung und Fachrecht.

01.09.2020

2. Mitteldeutsche Online-Auktion 1. – 7. September 2020 für OMS, TWZ, WDE

Für die in diesem Jahr gekörten Böcke der Rassen Ostfriesisches Milchschaf, Thüringer Wald Ziege und Weiße Deutsche Edelziege führt der Sächsische Schaf- und Ziegenzuchtverband e.V. gemeinsam mit dem Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e.V. eine Internetauktion durch.

Die Auktion findet auf der Internetplattform www.derschafmarkt.de vom 1. bis 7. September 2020 statt.

Die Schafböcke kommen aus maedi-unverdächtigen und die Ziegenböcke aus CAE-unverdächtigen Beständen. Einige Bestände nehmen außerdem an dem Pseudo-TB-Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse teil.

10.08.2020

TV-Tipp im MDR -"Lämmer für die Reeperbahn - Wettin und seine Schäferschule"

Der MDR hat einen Beitag über die ehemalige Schäferschule in Wettin produziert. Der Film geht auf Spurensuche nach einem nahezu unbekannten Kapitel in der Geschichte der DDR, begleitet einen Schäfermeister bei seiner Arbeit und hinterfragt, wie es um die Zukunft der Berufsschäferei bestellt ist. Nach der Ausstrahlung im Fernsehen kann der Beitrag nun in der Mediathek der ARD bzw. des MDR abgerufen werden.

Lämmer für die Reeperbahn - Wettin und seine Schäferschule

22.07.2020

Ziegen-Online-Auktion der Rassen BDE, WDE, BUZ und TWZ

Der Ziegenzuchtverband Baden-Württemberg e.V. und der Landesverband Bayerischer Ziegenzüchter e.V. veranstalten eine gemeinsame Online-Auktion für Ziegen und Ziegenböcke. Angeboten werden Zuchtböcke der Bunten Deutschen Edelziege, Weißen Deutsche Edelziege, Thüringer Wald Ziege und Burenziege sowie Zuchtziegen der Rassen Bunte und Weiße Deutsche Edelziege. Vom 25.07.2020 bis zum 02.08.2020 kann auf die 61 Tiere geboten werden. Die Tiere sind gekört bzw. ins Herdbuch aufgenommen und fotografiert worden. Mit Angaben zur Herkunft, Abstammung, Elternleistung und Foto sind sie unter www.ziegen-auktion.de zu finden. Alle Tiere stammen aus nachweislich CAE- und Pseudotuberkulose-unverdächtigen Betrieben. Bei allen Tieren ist vermerkt ab wann der Herkunftsbetrieb am TSE-Statusprogramm teilnimmt. Liegt ein Herkunftsbetrieb im Restriktionsgebiet für die Blauzungenerkrankung, so sind die Tiere nachweislich dagegen geimpft. Kaufinteressenten können sich auf der Seite www.ziegen-auktion.de registrieren und ab Samstag, dem 25.7.2020, aktiv bei den ausgewählten Tieren mitsteigern. Die Verbände stehen selbstverständlich für eine Kaufberatung jederzeit zur Verfügung. Das Ende der Auktion am darauffolgenden Sonntag, dem 2.8.2020, ist für alle Tiere zeitlich versetzt, so dass man die Chance hat, auch noch ein Tier zu ersteigern, wenn man das erste gewünschte nicht kaufen konnte. Alle Tiere sind gegen Transportschäden und eventuelle Unfruchtbarkeit über die Verbände versichert. Die Abrechnung erfolgt wie bei den realen Märkten über die Verbände. Zu beachten ist, dass die gekauften Tiere innerhalb von 7 Tagen beim Verkäufer abgeholt werden müssen. Für jeden weiteren Tag ist der Verkäufer berechtigt je 1,00 € Pflegegeld vom Käufer zu berechnen.

30.06.2020

Zaunbauschulungen in Iden

Das Wolfskompetenzzentrum Iden und die LLG Iden bieten am 23. und 30. September 2020 je eine Zaunbauschulung in Iden an. Die Schulung ist kostenfrei und Zuwendungsvoraussetzung für die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen. Ausgenommen sind Weidetierhalter, die entsprechende Kenntnisse durch den Abschluss einer Berufsausbildung haben.

Eine Anmeldung ist notwendig und die Einladung finden Sie hier.

29.06.2020

Änderungen im Merkblatt für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm und die Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte

Das MULE informiert, dass Änderungen im Merkblatt für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm und die Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte vorgenommen wurden. Der nächste Auswahllauf ist für beide Maßnahmen für den 06.08.2020 terminiert. Die Änderungen sind markiert.

Sie finden die geänderten Dokumente unter elaisa bzw. hier:

Merkblatt für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm

Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte

29.06.2020

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 3/2020

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat neue aktuelle Informationen zur Agrarförderung veröffentlicht. Es informiert mit dem Schreiben zu aktuell anstehenden Themen rund um Agrarförderung und Fachrecht.

26.06.2020

Ausnahmen von der Verpflichtung der Flächennutzung im Umweltinteresse bei brachliegenden Flächen (§ 25 DirektZahlDurchfV) ab dem 1.7. - Freigabe der ÖVF-Bracheflächen zur Beweidung und Schnittnutzung ab dem 1. Juli 2020

Das MULE gibt den Aufwuchs der ÖVF-Bracheflächen zur ergänzenden Futternutzung (Beweidung und Schnittnutzung) ab dem 1. Juli allgemein frei. Bei entsprechendem Bedarf ist lediglich eine Anzeige beim zuständigen ALFF mit kurzer Begründung und unter Benennung der konkreten Teilfläche/ Schlag-Nr. einzureichen. Das ALFF prüft entsprechende Anzeigen stichprobenartig. Eine Nachbarschaftshilfe für notleidende Nachbarbetriebe (Antragsteller) ist zulässig. In der Anzeige des Landwirtes, der die entsprechenden Flächen zur Verfügung stellt, ist der zu unterstützende Landwirt (der sich in einer Notsituation befindet) zu benennen.

25.06.2020

www.derschafmarkt.de - Online-Auktion für Schafböcke vom 1. bis 10. Juli 2020

Vom 1. bis zum 10. Juli 2020 werden auf www.derschafmarkt.de Schafböcke verauktioniert, die für die MFS-Elite und MDBA in Kölsa vorgesehen waren. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die beteiligten Verbände dazu entschlossen, eine Online-Auktion durchzuführen. Dort finden Sie ab dem 1. Juli 2020 Böcke der Rassen MFS, MLS, SKF, SUF, IDF, CHA und weitere.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

03.06.2020

Nordrhein-Westfälische Schaftage

Die bekannte Kör- und Absatzveranstaltung in Haus Düsse, Nordrhein-Westfalen wird dieses Jahr am 15. und 16. August in Krefeld stattfinden. Am 15.08. findet die Veranstaltung für Maedi-unverdächtige Zuchtschafe der Rassen TEX und DOS, die aus ganz Deutschland beschickt wird, statt. Am 16.08. findet die Veranstaltung für Zuchtschafe ohne Maedi-Status statt. Weitere Informationen finden Sie hier.

27.05.2020

Ausfall der Merinofleischschaf-Elite und der Mitteldeutschen Bockauktion in Kölsa - stattdessen Internet-Auktion

Aufgrund der Situation der Corona-Virus-Infektionen in Deutschland, der aktuellen Verordnungen und Rücksprache mit den zuständigen Gesundheitsbehörden haben die beteiligten Verbände am 22.05.2020 beschlossen, die Veranstaltung nicht als Auktion in Kölsa stattfinden zu lassen. Stattdessen werden die Böcke bei einer gemeinsamen Internetauktion versteigert. Ein Wettbewerb und eine Prämierung der Böcke finden unter diesen Umständen nicht statt. Der Termin für die Internet-Auktion wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

27.05.2020

Auswirkungen der geänderten Düngeverordnung (DüV) auf die Umsetzung der Cross Compliance Regelungen

Die Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung (DüV) ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Die geänderte Düngeverordnung dient vornehmlich der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Juni 2018 wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie. Die Bestimmungen der geänderten Düngeverordnung haben damit auch Auswirkungen auf die Cross Compliance Regelungen.
In der Informationsbroschüre „Cross Compliance“ des jeweiligen Landes werden die Landwirte im Rahmen der EU-Agrarförderung zu Beginn eines Kalenderjahres über die jeweils neuen bzw. geänderten Verpflichtungen für Cross Compliance informiert. Zum Zeitpunkt der Versendung der Informationsbroschüre 2020 konnten die sich aus der Änderungsverordnung zur Düngeverordnung ergebenden Anpassungen noch nicht berücksichtigt werden. Hier finden Sie nunmehr die noch für das Jahr 2020 zu beachtenden Änderungen.

20.05.2020

neue Düngeverordnung 2020 ist am 01.05.2020 in Kraft getreten

Im Bundesgesetzblatt Nr. 20 vom 30.04.2020 wurde die „Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften“ vom 28. April 2020 veröffentlicht. Artikel 1 enthält die Änderungen der Düngeverordnung. Damit sind am 01.05.2020 die Änderungen der Düngeverordnung in Kraft getreten. Für Betriebe mit Weidehaltung sind neue Aufzeichnungspflichten hinzu gekommen. Diese finden Sie im folgenden Dokument.

Hinweise der LLG Iden

14.05.2020

Antragsverfahren "Herdenschutz vor dem Wolf" ist gestartet

Das Antragsverfahren für die Förderung von Maßnahmen des Herdenschutzes vor dem Wolf für das Haushaltsjahr 2020 ist eröffnet.

Weitere Informationen erhalten Sie hier beim ALFF Anhalt.

14.05.2020

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 2/2020

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat neue aktuelle Informationen zur Agrarförderung veröffentlicht. Es informiert mit dem Schreiben zu aktuell anstehenden Themen rund um Agrarförderung und Fachrecht.

17.04.2020

Mitgliederversammlung des LSV wird verschoben

Die für den 13. Mai 2020 in Bernburg angesetzte Mitgliederversammlung wird aufgrund der Corona-Krise verschoben. Der neue Termin wird in der zweiten Jahreshälfte stattfinden und noch bekannt gegeben.

17.04.2020

Grünlandmeisterschaft 2020 des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

Der Bewerbungsschluss rückt näher und es werden noch Teilnehmerinnen und Teilnehmer gesucht.

Das Landwirtschaftsministerium richtet in diesem Jahr die „Grünlandmeisterschaft 2020“ im Süden des Landes aus. Grünlandbewirtschaftung und Grünlanderhalt sind aktiver Schutz eines pflanzen- und tierreichen Lebensraums. Die Landwirtinnen und Landwirte mit dem ökologisch wertvollen und im Betrieb verwerteten Pflanzenaufwuchs werden bei einer festlichen Preisverleihung am 10. Juni 2020 in der Staatskanzlei von der Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert geehrt.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim MULE.

06.04.2020

Abgesagte Auktion für COF und RHO in Dermbach - Tiere stehen für den Verkauf ab Hof zur Verfügung

Der Landesverband Thüringer Schafzüchter e.V. hat den Katalog für die abgesagte Auktion für Coburger Fuchsschafe und Rhönschafe in Dermbach fertiggestellt. Wenn Sie Interesse an einem der Tiere (männlich und weiblich), sowie ein Bock der Rasse Weißes Bergschaf, haben, dann finden Sie weitere Informationen im Katalog. Für eine Verkaufsabwicklung bittet der Verband um eigenständige Absprachen untereinander, eine Abrechnung über den Verband ist möglich. Die Kontaktdaten der Züchter finden Sie im Schäfereikalender oder erhalten diese vom Landesverband Thüringer Schafzüchter e.V.

Katalog der Absatzveranstaltung für Coburger Fuchsschafe und Rhönschafe

24.03.2020

Empfehlungen für Schafscherer und Schäfereibetriebe in der Corona-Krise

Gebot der Stunde ist es, alles Erforderliche durchzuführen, die Übertragung des Corona-Virus zu verhindern. Jeder und jede ist daher angehalten, seinen Teil dazu beizutragen.

Aus diesem Grunde empfehlen der Verein Deutscher Schafscherer e.V. (VDS) und die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) für die von der Bundesregierung festgelegte Zeit den Kontakt zu anderen Personen massiv einzuschränken. Daher sollten entsprechend Fristsetzung bis voraussichtlich 05. April 2020 keine Scheraufträge durchgeführt werden. Sofern die Zeit der Kontakteinschränkungen verlängert werden sollte, erhalten sie zeitnah weitere Empfehlungen.

Wenn dennoch eine Schur erforderlich sein sollte, sind folgende Hygienemaßnahmen mit dem Betrieb abgesprochen einzuhalten:

  • - Die Anzahl der auf dem Betrieb anwesenden Personen (Helfer, Zutreiber, Wollhandler, Scherer, Küchenpersonal etc.) müssen auf ein Minimum eingeschränkt werden. Hygienerichtlinien sind unbedingt einzuhalten.
    - Das Scheren und Zutreiben der Schafe, Mahlzeiten einnehmen, Befüllen und Verbringen der Wollsäcke etc. sollte in Gruppengröße von max. zwei Personen stattfinden. Zueinander ist ein Abstand von mind. 1,5 m einzuhalten. Diese Gruppe sollte selbstverständlich keinerlei weitere soziale Kontakte, auch außerhalb Ihrer Tätigkeit, haben.

Das heißt als Konsequenz, dass immer nur zwei Schafscherer, die dauernd während der „Corona- Krise“ zusammenarbeiten, die Betriebe besuchen.

Durch die Festlegung der Kleingruppen wird die Schur mehr Zeit in Anspruch nehmen.

So wichtig die Schafschur aus Tierschutzgründen auch ist. Dem Schutz der Bevölkerung ist ein höherer Stellenwert beizumessen. Ein Vergleich der durchaus wichtigen Schur mit Berufen, die das normale Leben und die ärztliche Versorgung sicherstellten wie z.B. Krankenpfleger, Altenpfleger etc. ist unangebracht. Großunternehmen wie VW, Daimler und Co. haben ebenfalls Ihre Produktion eingestellt. Die gesamten Gesellschaft zieht an einem Strang.

Über das Hilfs- und Konjunkturprogramm sollen Liquiditäts- und Direkthilfen, Nothilfeprogramm etc. gewährt werden, was für Unternehmen, Gewerbebetriebe sowie Soloselbstständige verfügbar werden soll. Auch soll die Grenze der de-minimis-Regelung von 25.000 € auf 50.000 € angehoben werden.

20.03.2020

Neuer Termin für die Bundesschau in Alsfeld - 01.-03.10.2021

Die Bundesschau Schafe, die vom 22.-24. Mai 2020 in Alsfeld geplant war, wird auf den 01.-03. Oktober 2021 verschoben. Das hat die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) mit den angeschlossenen Mitgliedsverbänden und gemeinsam mit dem ausrichtenden Hessischen Verband für Schafzucht und -haltung wegen der momentanen Entwicklungen des Coronavirus COVID-19 beschlossen.
Die VDL, Dachverband der Landesschafzucht und -halterverbände und damit Spitzenverband rund um die Leistungen und Anliegen der Schafzüchter und -halter, ist sich hinsichtlich der Bundesschau 2020 bewusst, dass eine große Verantwortung bei dieser besonderen Bundesveranstaltung gegenüber allen Schäfer/innen, Landesverbänden, Besucher/innen, Preisrichter/innen, Aussteller/innen, Sponsoren sowie Förderern zu tragen ist. Diese Entscheidung ist daher richtig – wenn auch schweren Herzens getroffen worden, besonders da erfreulicherweise ca. 600 Zuchtschafe aus über 30 Rassen angemeldet sind. Doch lässt dieser Ausnahmezustand, so VDL und HVS keine andere Entscheidung zu und lässt auf eine sehr zufriedenstellende Beteiligung in 2021 hoffen. Alles das, was für die Bundesschau in 2020 geplant war, soll nun auf den Oktober 2021 verschoben werden. Entsprechend werden alle bisherigen Partner und Mitwirkende informiert.

11.03.2020

Neuer Termin für die Bockauktion in Kölsa: 17.-18.06.2020

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Virus-Infektionen in Deutschland und nach Rücksprache mit den zuständigen Gesundheitsbehörden sowie in Abwägung der Risikobewertungen haben die beteiligten Verbände am 11.03.2020 beschlossen die Veranstaltung in Kölsa auf den 17. und 18. Juni 2020 zu verschieben.

gemeinsame Pressemitteilung der beteiligten Verbände

28.02.2020

MFS-Elite und Mitteldeutsche Bockauktion - die Kataloge sind online verfügbar

NEUER TERMIN: 17.-18.06.2020

Für die MFS-Elite und Mitteldeutsche Bockauktion am 25. und 26. März 2020 in Kölsa sind die Kataloge online verfügbar. Gedruckte Kataloge können direkt beim Sächsischen Verband für Schaf- und Ziegenzucht e.V. bezogen werden.

Beschreibung der Veranstaltung

Katalog MFS-Elite 2020

Katalog Mitteldeutsche Bockauktion 2020

20.02.2020

Grünlandmeisterschaft 2020 des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

Das Landwirtschaftsministerium richtet in diesem Jahr die „Grünlandmeisterschaft 2020“ im Süden des Landes aus. Grünlandbewirtschaftung und Grünlanderhalt sind aktiver Schutz eines pflanzen-und tierreichen Lebensraums. Die Landwirtinnen und Landwirte mit dem ökologisch wertvollen und im Betrieb verwerteten Pflanzenaufwuchs werden bei einer festlichen Preisverleihung am 10. Juni 2020 in der Staatskanzlei von der Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert geehrt.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim MULE.

14.02.2020

Bundesrat ermöglicht den legalen Abschuss von gefährlichen Wölfen

Der Abschuss von Wölfen wird in bestimmten Fällen erleichtert. Der Bundesrat hat den entsprechenden Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz am 14. Februar 2020 grünes Licht erteilt.

Danach ist der Abschuss bereits zur Abwehr ernster Schäden zulässig. Bislang sprach das Gesetz von erheblichen Schäden. Die Neuregelung soll auch Hobbytierhalter schützen.

Ausdrücklich erlaubt ist der Abschuss künftig, wenn unklar ist, welcher Wolf Herdentiere angegriffen hat. Hören die Nutztierrisse nicht auf, dann ermöglicht das Gesetz, weitere Rudeltiere zu töten. Voraussetzung ist allerdings, dass es einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu dem Rissereignis gibt. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybride, sollen ebenfalls geschossen werden können.

Die Länderbehörden müssen jeden Abschuss einzeln genehmigen. Zum Abschuss berechtigt ist grundsätzlich die Jägerschaft. Für den Fall, dass der Abschuss ausnahmsweise nicht durch einen Jäger erfolgt, muss dieser zuvor darüber informiert werden. Nur bei Gefahr im Verzug ist die Benachrichtigung nicht erforderlich.

Ausdrücklich verboten wird das Füttern und Anlocken wildlebender Wölfe. Dies soll verhindern, dass Wölfe sich zu sehr an den Menschen gewöhnen.

Die Neureglungen zum Abschuss der Wölfe sollen die Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz der Wölfe als streng geschützte Tierart in einen angemessenen Ausgleich bringen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll einen Tag darauf in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschließung erneuert der Bundesrat seine Forderung nach einer Weidetierprämie. Auf diese Weise werde die gesellschaftlich anerkannteste Form der Nutztierhaltung angemessen gefördert und ein wesentlicher Beitrag zum Natur-, Arten, Hochwasser- und Klimaschutz sowie zum Schutz der biologischen Vielfalt geleistet.

Für eine Weidetierprämie hatten sich die Länder bereits in ihrer Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzentwurf und im vergangen Jahr auch mit einer eigenen Initiative (BR-Drs. 141/19 (B)) ausgesprochen.

Die Entschließung geht an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Quelle: Bundesrat vom 14.12.2020

12.02.2020

SKF- und SUF-Elite in Karow, Mecklenburg-Vorpommern

Der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat den Katalog für die Elite und auch den Katalog für die Verbandsauktion veröffentlicht.

Katalog für die Eliteauktion

Katalog für die Verbandsauktion

06.02.2020

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 5/2019

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat neue aktuelle Informationen zur Agrarförderung veröffentlicht. Es informiert mit dem Schreiben zu aktuell anstehenden Themen rund um Agrarförderung und Fachrecht.

05.02.2020

Kurs für Koppelgebrauchshunde in Hemau, Bayern

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Tierzucht, bietet gemeinsam mit Herbert Sehner aus Thurndorf vom 2. und 3. Mai 2020 zum fünfzehnten Mal ein Koppelgebrauchshunde-Seminar bei dem Betrieb Rebitzer in Hemau in der Oberpfalz an.

Weitere Informationen erhalte Sie hier.

30.01.2020

Harzer Landwirtschaftsfest in Reinstedt findet 2020 nicht statt

Am letzten Sonntag im Juni fand jährlich das Harzer Landwirtschaftsfest in Reinstedt statt. 2020 findet die Traditionsveranstaltung nicht statt. Die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt (AMG) übernimmt die Trägerschaft in Zusammenarbeit mit dem Bauernverband Nordharz, der bis dahin der Ausrichter war. Dieses Jahr pausiert das Harzer Landwirtschaftsfest, um dann 2021 mit einem überarbeiteten Konzept wieder eine Plattform für die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt zu sein.

07.01.2020

Deutsche Schafhaltung: "Unverzichtbarer Bestandteil der heimischen Kulturlandschaft"

WDL und VDL haben gemeinsam ein Video produziert, das die deutsche Schafhaltung porträtiert. Sie finden es hier: https://www.youtube.com/watch?v=Mf0EPZh4Ltw

11.12.2019

Betriebsprämie und Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete

Die Gelder sollten vor Weihnachten auf den Konten sein und die Bescheide sind dann auch hoffentlich da. Bitte diese gründlich prüfen und die 4-wöchige Widerspruchsfrist beachten!

25.11.2019

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 5/2019

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat neue aktuelle Informationen zur Agrarförderung veröffentlicht. Es informiert mit dem Schreiben zu aktuell anstehenden Themen rund um Agrarförderung und Fachrecht.

25.11.2019

Studie zur Wirksamkeit durchgeführter Entwurmungen bei kleinen Wiederkäuern in Deutschland

TA Maximilian Geiger, von der Ludwig-Maximilians-Universität München, Klinik für Wiederkäuer, sucht für eine bundesweite Studie interessierte Betriebe mit mindestens 15 Schafen oder Ziegen. Er möchte herausfinden wie weit verbreitet Resistenzen gegen Entwurmungsmittel bei Schafen und Ziegen sind. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

15.11.2019

Fraktion der CDU und CSU im Bundestag spricht sich gegen Weidetierprämie aus

Der parlamentarische Abend, ausgerichtet von VDL und WDL in Berlin, hat deutlich gemacht, dass die Bundestagsfraktion der CDU/CSU sich gegen eine bundesweite Weidetierprämie ausspricht. Der LSV hat alle Bundestagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt angeschrieben und auf das Anliegen der Weidetierprämie aufmerksam zu machen. Von Christoph Bernstiel, MdB, CDU, Wahlkreis 072 - Halle, kam dazu folgende Antwort, die die Meinung der Bundestagsfraktion widerspiegelt.

  • "Ich stimme [...] vollkommen überein, dass die Schaf- und Ziegenhaltung in Deutschland wichtige gesellschaftliche Leistungen beim Küsten- und Naturschutz, der Offenhaltung wertvoller Biotopflächen und bei der Erfüllung von FFH-Verpflichtungen erbringt. Vor diesem Hintergrund werden Schaf- und Ziegenhalter mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt.

    Die meisten Weidetierhalterinnen und -halter verfügen über eigene Flächen. Bei den beihilfefähigen Flächen handelt es sich hauptsächlich um Dauergrünland. Die Direktzahlungen, die die Schäferinnen und Schäfer heute für diese beihilfefähigen Flächen erhalten, betragen in etwa das Dreifache dessen, was der Sektor vor der Entkoppelung an Mutterschafprämien erhalten hat.

    Für flächenschwache schafhaltende Betriebe greifen zusätzlich Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zwischen Bund und Ländern zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie von verschiedenen EU-Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Auf diese Weise steht den Ländern zur Förderung der Schaf- und Ziegenhalter ein breites Maßnahmenspektrum zur Verfügung.

    Dazu gehören beispielsweise die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, das Agrarinvestitionsförderungsprogramm, die Maßnahmen der markt- und standortangepassten sowie umweltgerechten Landbewirtschaftung einschließlich des Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege. Hier sind beispielhaft die Maßnahmen einzelner Länder wie Vertragsnaturschutz (extensive Weidenutzung, Beweidung mit Schafen oder Ziegen), Erhalt und Pflege von Biotopen (Weidepflege, Entbuschung von Weideflächen etc.) oder naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidμng mit Schafen und Ziegen zu nennen. Der Bund beteiligt sich über die GAK regelmäßig an der Finanzierung dieser Maßnahmen.

    Sie fordern zusätzlich zu diesen Instrumenten eine gekoppelte Weidetierprämie. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat eine kritische Haltung zu gekoppelten Direktzahlungen. Es ist zwar richtig, dass die Europäische Union in der Gemeinsamen Agrarpolitik bislang den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gewährt, bestimmte landwirtschaftliche Produkte durch gekoppelte Zahlungen finanziell gezielt zu unterstützen. Da dies jedoch in den einzelnen Mitgliedsländern unterschiedlich gehandhabt wird, hat diese Handlungsweise zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Landwirtinnen und Landwirten verschiedener Mitgliedsstaaten geführt.

    Zudem wäre die Wiedereinführung der gekoppelten Weidetierprämie in Deutschland richtungsweisend für andere Sektoren. In ein solches System wieder einzusteigen, zöge weitere Erwartungen anderer landwirtschaftlicher Produktionen nach sich, zum Beispiel für die Weidetierhaltung im Allgemeinen, die Forderung zur Wiedereinführung von gekoppelten Zahlungen für Stärkekartoffelerzeuger oder Bullen-, die Mutterkuh- und Trockenfutterprämien.

    Aus diesem Grund befürwortet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das von der EU jetzt eingeschlagene Verfahren der Marktorientierung. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Weg konsequent weiterverfolgt wird und Zahlungen langfristig in der gesamten Europäischen Union völlig entkoppelt werden, so dass keine falschen Anreize gesetzt werden.

    [...] die Züchterinnen und Züchter von Schafen und Ziegen leisten einen wertvollen Beitrag zur Nahrungsmittelsicherheit genauso wie zur Landschaftspflege. Die oben erwähnten Fördermaßnahmen tragen dazu bei, dass die Schaf- und Ziegenhalter weiterhin die vielfältigen gesellschaftlichen und ökologischen Leistungen erbringen können. Wir werden uns daher bei der Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik dafür einsetzen, dass die verschiedenen Fördermaßnahmen konsequent weiterentwickelt werden, um insbesondere klein- und mittelständischen Betriebe zu unterstützen.“

11.11.2019

Förderung "nicht-produktiver investiver Naturschutz"

Das Verfahren für die Förderung von nicht-produktiver investiver Naturschutz ist gestartet. Das Merkblatt und weitere Unterlagen finden sie hier unter FP 7506. Gegenstand sind investive Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von schützenswerten (Klein-)Biotopen (Kauf, investive Maßnahmen und Konzeptentwicklungen). Da diese Förderung den De-minimis-Verordnungen unterliegt, ist zu erwarten, dass für Landwirtschaftsbetriebe die Obergrenze von 20.000 € in drei Jahren gilt.

07.11.2019

Aktuelle Umfrage zur Lämmervermarktung

Der Bundesverband Berufsschäfer e.V. (BVBS) hat eine Umfrage zur Vermarktung von Schlacht- und Ganglämmern entworfen. Der schwierige Absatz von Lämmern soll mit Zahlen untermauert werden. Den anonymisierten Fragebogen finden Sie hier. Das Beantworten dauert etwa eine Minute.

29.10.2019

Beratungsförderung in Sachsen-Anhalt gestartet

Das Land Sachsen-Anhalt hat Mitte des Jahres 2019 eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Beratungsleistungen in Kraft gesetzt, die auch für Schaf- und Ziegenhalter sehr attraktiv ausgestattet ist. Die Beratungsinhalte zielen in erster Line auf die Verbesserung des Tierwohls und des Tierschutzes und sind sehr breit gefasst. So können über dieses Förderinstrument Beratungen

  • zur tiergerechten Haltung (Gestaltung Liegeplätze, Buchtengröße, Funktionsbereiche, Stallinneneinrichtung, Belegdichte, Lichtregime),
  • Schulungen der Mitarbeiter, z.B. zum Umgang mit den Tieren,
  • zur Anwendung der Tierwohlindikatoren,
  • zur bedarfsgerechten Fütterung,
  • zur Tränkwasserversorgung,
  • zum Stallklima,
  • zur Minimierung des Arzneimittel- und Antibiotikaeinsatzes,
  • zu präventiven Maßnahmen zur Senkung von Tierverlusten, zur Euter- und Klauengesundheit und vieles

mehr in Anspruch genommen werden.

Die Beratungen müssen durch im Land Sachsen-Anhalt anerkannte Berater durchgeführt werden. Für die Schaf- und Ziegenhaltung sind das derzeit:

Frank Damm, Landberatung GmbH, Regionalbüro Quedlinburg, Adelheidstr. 1, 06484 Quedlinburg, Tel.: (0162) 203 90 17 oder (039 46) 70 70 58 (auf seiner Internetseite wirbt er jedoch mit folgenden Kompetenzen: allgemeine Betriebsberatung mit den Schwerpunkten Milchvieh und Biogasanlagen) sowie

Karsten Siersleben, LKV Sachsen-Anhalt e.V., Angerstr. 6, 06118 Halle (Saale) Tel.: (0345) 521 49 47 oder (0171) 379 77 69.

Voraussetzung für die Förderung ist ein Vertrag über die Inanspruchnahme von Beratungsleistung mit dem Beratungsdienstleister. Der Beratungsdienstleister übernimmt dann die Beantragung und Abrechnung der Fördermittel. Die Förderung ist mit einem Förderanteil von 90 % und einer Förderhöhe von 500 bis maximal 1.500 € pro Beratungsinhalt sehr attraktiv ausgestaltet. Dem Betrieb verbleiben ein Eigenanteil von 10 % sowie die Mehrwertsteuer für die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Eigenanteil + Förderung).

Diese Förderung ist eine gute Möglichkeit für die Schaf- und Ziegenhalter, zu moderaten Kosten eine fundierte Beratung zur Verbesserung der Tiergesundheit und damit auch des wirtschaftlichen Ergebnisses zu erhalten.

25.10.2019

Seminar: Befähigungsnachweis für Tiertransporte

Die Brandenburgische Landwirtschaftsakademie (BLak) bietet ein Seminar an, das nach bestandener Prüfung die Befähigung zum Tiertransport (Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe, Pferde) gibt. Das Seminar findet am 25. und 26.11.2019 in Seddiner See/OT Seddin statt. Das Seminar richtet sich auch an Interessierte, die nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Landwirtschaft verfügen. Eine Rücksprache mit Ihrem örtlichen Veterinäramt ob der Anerkennung des Nachweis ist wünschenswert. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular zum Seminar finden Sie hier und hier. Anmeldeschluss ist der 28.10.2019.

15.10.2019

Aufruf zur Teilnahme an der Bundestagssitzung am 17.10.2019 in Berlin

In der Bundestagssitzung am 17.10.2019 berät dieser unter Tagesordnungspunkt 29 (voraussichtlich gegen 0.40 Uhr am Freitag den 18.10.2019) über die Einführung einer Weidetierprämie für Schafe und Ziegen. Die VDL ruft alle Interessierten auf, an der Sitzung im Zuschauerraum teilzunehmen. Allerdings ist eine zeitlich Verschiebung nach hinten durchaus wahrscheinlich an so einem langen Sitzungstag. Wenn die Hürde im Bundestag genommen wurde, kann die Weidetierprämie 2021 ausgezahlt werden, denn die Anmeldefrist bei der EU ist für dieses Jahr verstrichen.

14.10.2019

Bundesrat bekräftigt Forderung nach Einführung einer Weidetierprämie für Schafe und Ziegen

In der aktuellen Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetze fordert der Bundesrat erneut mehrheitlich die gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen. In der Begründung heißt es: Die Einführung einer gekoppelten Prämie für Mutterschafe und -ziegen sei geeignet, die Schaf- und Ziegenhaltung in Deutschland zu stärken. Hiermit würde Deutschland sich einreihen in die 22 Staaten der EU, die bereits jetzt gekoppelte Zahlungen für die Schaf- und Ziegenhaltung anbieten. Anderweitige Förderverfahren, z.B. im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, hätten bisher den Trend des Bestandsabbaus nicht stoppen können. Die Regelung ziele dabei auf solche vom Betriebsinhaber angemeldeten, beihilfefähigen Tiere ab, die im überwiegenden Teil der jeweiligen Weideperiode in Weidehaltung gehalten werden. Die Einführung einer Kopf-Prämie mit dem Zielwert von 30 Euro/Muttertier führe zu marginalen Kürzungen der Basisprämie, ist jedoch geeignet, die Einkommenssituation der Schäfer nachhaltig zu verbessern.

Die vollständige Pressemitteilung der VDL finden Sie hier.

29.10.2019 in Fulda - Workshop zu Landschafrassen: Herausforderung Fleisch und Wolle

Gemeinsam mit der Deutschen Vernetzungsstelle ländliche Räume und dem Berufsverband der Berufsschäfer lädt die VDL zu der kostenfreien Veranstaltung „Landschafrassen – Herausforderung Fleisch und Wolle“ ein. Diese findet am 29.10.2019 in der Bachmühle in Fulda statt.

Programm

Anmeldung

07.10.2019

Auswirkung von Schafbeweidung auf Vorschriften der DüngeVO

Grundsätzlich ist festzustellen, dass der ausschließliche Weidegang von Tieren in Sachsen-Anhalt kein Aufbringen und damit auch keine aktive Düngung im Sinne der DüV (Düngeverordnung) darstellt. Da es sich bei einer ausschließlichen Beweidung um weitgehend geschlossene Stoffkreisläufe handelt, ist die Gefahr nachteiliger Effekte auf die Umwelt als gering einzuschätzen.

Daher gilt ausschließlich aus Sicht der DüV in Bezug auf die Beweidung von Schafen für das Bundesland Sachsen-Anhalt:

- 1.: Generell ist eine Beweidung (auch von Zwischenfrüchten, auch im Herbst) zulässig; bei Ökologischen Vorrangflächen und anderweitigen Rechtsbereichen sind gesonderte Vorschriften zu beachten

- 2.: eine Düngebedarfsermittlung sowohl im Herbst als auch im Frühjahr bei ausschließlicher Beweidung (keine zusätzliche Düngung) ist nicht erforderlich, da keine wesentlichen Nährstoffmengen aufgebracht werden

- 3.: die 30/60 kg N-Obergrenze nach § 6 Abs. 9 DüV ist für eine ausschließliche Beweidung nicht relevant, da keine aktive Nährstoffaufbringung im Sinne der DüV stattfindet

- 4.: bei der umfangreicheren Frühjahrs-Düngebedarfsermittlung nach § 4 DüV ist bei ausschließlicher Beweidung im Vorjahr keine Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre anzurechnen

- 5.: der Nährstoffvergleich ist  – sofern vom Betrieb zu erstellen – für Weideflächen anhand der Grobfutter-Plausibilisierung nach § 8 Abs. 3 DüV für Schafe als Grobfutterfresser durchzuführen. Beweidete Flächen Dritter müssen somit anteilig dem die Flächen bewirtschaftenden Unternehmen zugerechnet (Weidetagebuch) und von diesem als Grobfutterflächen bilanziert werden.

Bei großzügiger Überweidung von Winterkulturen (z.B. Getreide, Raps) auf nicht vom schafhaltenden Betrieb selbst bewirtschaftetem Ackerland Dritter mit Schafen (z.B. Wanderschäfer) im Winterhalbjahr kann im Nährstoffvergleich nach § 8 DüV die Bewertung der Weideexkremente als Zufuhr sowie als Nährstoffabfuhr (Grobfutter-Plausibilisierung) bei diesen Ackerkulturen entfallen.

Weitere Hinweise zur Grobfutter-Bilanzierung finden Sie z.B. in den Bedienungshinweisen des von der LLG bereitgestellten Bilanzierungsprogrammes DüProBilanz.

- 6.: im Rahmen des Nährstoffvergleiches können für die Weidehaltung die anzurechnenden Mindestwerte in Prozent der Ausscheidung an Gesamtstickstoff nach Anlage 2 DüV angewendet werden

- 7.: die bei der Beweidung anfallenden Ausscheidungen der Tiere sind in die Berechnung der 170 kg Gesamtstickstoff/ha/a-Obergrenze entsprechend § 6 Abs. 4 DüV  einzubeziehen (Möglichkeit der Anrechnung von Verlusten nach Anlage 2 Zeile 5 bis 9 Spalte 2 oder 3 DüV)

- 8.: soll neben einer Beweidung zusätzlich gedüngt werden, müssen die generellen Bestimmungen der DüV beachtet werden, z.B. Düngebedarfsermittlung (auch für die Herbstdüngung), Anrechnung der Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre, Sperrfristen etc.

- 9.: zeitliche Sperrfristen (z.B. bei Schneedecke oder gefrorenem Boden) bei ausschließlicher Beweidung ohne zusätzliche Düngung existieren auf Grundlage der DüV nicht.

30.09.2019

Bundesprogramm Wolf - Antragsfrist verlängert bis zum 10.10.2019 und Anhebung der Grenzziehung auf 60 ha

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, BMEL, hat den Vorschlag der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) aufgegriffen, die Antragsfrist ebenso auszudehnen wie auch die Grenzziehung zu verändern, um den betroffenen Wanderschäfern die vollständige Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel für den Herdenschutz im Rahmen des Bundesprogramms Wolf zu ermöglichen. Dies teilte Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens dem VDL-Vorsitzenden Alfons Gimber bei seinem Antrittsbesuch am 16. September 2019 in Berlin mit. Zuvor hatte die VDL, so Alfons Gimber, der diese Entscheidung begrüßte, nach Bekanntwerden der nicht vollständig genutzten Mittel geprüft, was die Ursachen für die nicht abgerufenen Mittel sind. Sicherlich sei dies nicht der fehlende Bedarf zur Begleichung der erheblichen zusätzlichen Kosten für den Herdenschutz.

Die VDL hatte sich dafür eingesetzt, so der VDL-Vorsitzende, dass die nicht abgerufenen Mittel nicht verloren gehen, sondern die Antragsfrist verlängert und gleichzeitig die ha-Grenze auf 60 angehoben wird. Dieser Vorschlag aus der Praxis wurde erfreulicherweise sehr zeitnah vom Bundesministerium aufgegriffen und umgesetzt.

Bei diesem Bundesprogramm Wolf konnten Wanderschäfer einmalig bis 31. August 2019 für das Haushaltsjahr 2019 für Maßnahmen zum Schutz von Herden vor dem Wolf eine Förderung von 36 Euro je Schaf pauschal in Wolfs- oder Wolfspräventionsgebieten beantragen. Nach einer ersten überschlägigen Prüfung der Antragseingänge stellte das BMEL fest, dass es offensichtlich eine Reihe Wanderschäfer gibt, die aufgrund ihres Flächenzuschnitts nicht von der derzeitigen Richtlinie erfasst wurden. Aufgrund der vergleichbaren Problemsituation dieser Betriebe wurde die Richtlinie in ihrem Flächenbezug angepasst. Damit soll auch diesen Betrieben eine Chance gegeben werden, von dem Bundesprogramm zu profitieren. Ebenso hat das Bundesprogramm aufgrund der kurzen Antragsfrist nicht alle potentiellen Betriebe erreicht, auch hier soll Gelegenheit zu einer verlängerten Antragsstellung gegeben werden.

Die Abwicklung und Umsetzung der Förderrichtlinie erfolgt wiederum durch die Bundesanstalt für Landschaft und Ernährung (BLE). Die Freischaltung und Möglichkeit zum Herunterladen der Antragsunterlagen erfolgt auf der BLE-Website unter www.ble.de/Bundesprogramm_Wolf. Die nach dem 16. September 2019 eingehenden Anträge werden nach Eingangsdatum bewilligt, bis die verfügbaren Haushaltsmittel erschöpft sind.

16.09.2019

Dorper und Burenziegen zu verkaufen

Wayne Hocke (0172/8309666) aus Benneckstein hat Tiere aus seiner Herdbuchzucht zu verkaufen:

Dorper

  • zwei Zibblämmer aus dem Januar 2019 mit voller Abstammung
  • drei Böcke ohne volle Abstammung
  • Mutterschafe mit voller Abstammung

Burenziegen

  • zwei Zibblämmer aus dem November 2018 mit voller Abstammung
  • Mutterziegen mit voller Abstammung

10.09.2019

Braune Bergschafe aus Herdbuchzucht zu verkaufen

Michael Schulze (034907/30200) aus Coswig/OT Weiden hat zwei Bocklämmer und sechs Zibblämmer vom März 2019 zu verkaufen. Die Braunen Bergschafe stammen aus einer Herdbuchzucht und der Vater ist aus der Zucht von Klaus-Louis Hanne, Bornstal.

30.08.2019

Schäfereikalender 2020

Die Schäfereikalender 2020 sind in der Geschäftstelle in Halle eingetroffen. Sie können vor Ort oder über die Zuchtberater bezogen werden.

26.08.2019

Einladung zum Fortbildungslehrgang Herdenschutzhunde

Mit dieser Veranstaltung soll über den Umgang mit und die Ausbildung von Herdenschutzhunden informiert werden und ein Erfahrungsaustausch angeboten werden. Die Teilnahmebescheinigung gilt in Sachsen-Anhalt als Sachkundenachweis des Hundehalters. Der Lehrgang gliedert sich in zwei Blöcke, dem theoretischen und dem praktischen. Für Mitglieder ist der Lehrgang kostenfrei für alle Anderen werden 20 € berechnet.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

21.08.2019

Forderungskatalog des Landesschafzuchtverbandes Sachsen-Anhalt e.V. für eine Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik in Deutschland nach 2021

Die Schaf- und Ziegenhaltung in Sachsen-Anhalt dient in erster Linie der Erhaltung wertvoller geschützter Biotope, der Kulturlandschafts- und der Deichpflege. Die Produktion von hochwer-tigen Lebensmitteln (Lammfleisch, Schaf- und Ziegenmilch) und Rohstoffen (Wolle) in regionaler, tiergerechter und naturnaher Haltung ist ein vornehmliches Anliegen der Schaf- und Zie-genhalter und ein wichtiger Einkommensbestandteil.
Der massive Rückgang der Schaf- und Ziegenhaltung in Sachsen-Anhalt wie in Deutschland macht jedoch deutlich, dass eine extensive, umweltverträgliche Haltung zur Erbringung der gesellschaftlich geforderten Pflegeleistungen und Erhaltung der Biodiversität mit den derzeit daraus erzielten Erlösen keine ausreichende wirtschaftliche Grundlage für die Betriebe bietet.
Es bedarf dringend einer aufwandsgerechten Entlohnung dieser gesellschaftlich notwendigen Leistungen durch die Öffentlichkeit. Dazu sind agrar- und umweltpolitische Entscheidungen jetzt notwendig, die den Schaf- und Ziegenhaltern und den nachfolgenden Generationen in Sachsen-Anhalt verlässliche Perspektiven liefern.

Den Forderungskatalog finden Sie hier.